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Veranstaltungs- Veranstalterhaftpflichtversicherung fĂĽr Deutschland, Schweiz, Ă–sterreich

Überall, wo viele Menschen zusammenkommen ist die Gefahr von Schäden jeder Art groß. Eine Veranstaltungshaftpflicht ist deshalb wichtig und notwendig. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf eine Versicherungspflicht sind jedoch in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich.

Veranstaltungshaftpflicht ist wichtig bei

  • privaten Veranstaltungen
  • geschäftlichen Veranstaltungen
  • Veranstaltungen jeder Größe

Leistungsumfang Veranstaltungshaftpflicht in Deutschland

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Leistungsumfang Veranstaltungshaftpflicht in Ă–sterreich

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • keine Vermögensschäden

Leistungsumfang Veranstaltungshaftpflicht in der Schweiz

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • keine Vermögensschäden

gesetzliche Lage

  • in Deutschland – freiwillig
  • in Ă–sterreich – fĂĽr Veranstalter Pflichtversicherung
  • in der Schweiz – freiwillig

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht ist nicht in allen Ländern Pflicht. Dennoch ist sie als Absicherung fĂĽr den Veranstalter sinnvoll und notwendig. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner finden Sie die besten und preiswertesten Tarife zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Nach dem Tarifvergleich kann ein Vertragsabschluss online erfolgen. Durch Anklicken des blauen Feldes „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie automatisch auf den Vergleichsrechner.

 

 

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Eine schöne Feier sollte immer in guter Erinnerung bleiben. Aber gerade dort, wo viele Menschen zusammentreffen, kann schnell etwas passieren. Zerbrochene Gegenstände oder verletzte Personen sind keine Seltenheit. Verantwortlich für die Schadenersatzansprüche geschädigter Personen ist immer der Veranstalter. Er haftet durch die Veranstalterhaftpflicht. Für alle Schäden, die Personen oder Sachen innerhalb der Veranstaltung zugeführt werden, haftet er mit seinem Privatvermögen. Dabei kann der Veranstalter eine Privatperson sein oder auch ein Verein oder ein Klub. Um sich vor den finanziellen Ansprüchen zu schützen, die sich aus der Veranstaltungshaftpflicht ergeben, sollten die Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen. Ohne diese Absicherung kann der finanzielle Ruin folgen.

Jede Veranstaltung versichern

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung kommt für alle Schadenersatzansprüche auf, die aufgrund Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Gleichzeitig wehrt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab. Die Ansprüche können sowohl von geschädigten Zuschauern als auch von aktiven Teilnehmern gestellt werden. Der Umfang der versicherten Personen hängt dabei vom gewählten Versicherungsschutz ab. Für Veranstaltungen von Vereinen kann sich der Versicherungsschutz auf die Mitglieder beschränken. Bei kleineren Gruppen können die versicherten Personen sogar namentlich benannt werden. Sind die teilnehmenden Personen und deren Anzahl unbekannt, wird die Veranstaltung mit allen Gästen pauschal versichert. Versichert ist durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung der Zeitpunkt während der Veranstaltung sowie die Zeit der Organisation vor und nach dem Fest. Zu den versicherten Veranstaltungen gehören beispielsweise Umzüge, Flohmärkte, Schützenfeste, Ausstellungen, Tierschauen und Feste. Da auch helfende Personen und Mitglieder unter die Veranstalterhaftpflicht fallen, sind diese Personen ebenfalls mit im Versicherungsschutz aufgenommen. Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz um bestimmte Komponenten erweiterbar. Aus diesem Grund sollte jede Veranstaltungshaftpflichtversicherung individuell geplant und auf das eigene Fest abgestimmt werden.

Deckungssumme hoch wählen

In Deutschland ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung zunächst einmal freiwillig. Jedoch ist jeder Veranstalter gesetzlich verpflichtet finanzielle Vorsorge zutreffen, für den Fall, dass Schadenersatzansprüche auf ihn zukommen. Zu bestimmten Veranstaltungen schreibt der Gesetzgeber in Deutschland den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung vor. Dazu gehören Sportveranstaltungen, da hier das Verletzungsrisiko besonders hoch ist. In Österreich ist der Gesetzgeber noch strenger. Da hier der Veranstalter auch in der Veranstaltungshaftpflicht steht, muss er zwingend eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen. In der Schweiz hingegen ist der Abschluss freiwillig. Die Höhe der Deckungssumme ist in Österreich und in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland. Sie sollte mindestens 2 Millionen Euro betragen und ist bis etwa 4 Millionen Euro erhöhbar. Ein wesentlicher Unterschied liegt in den versicherten Schäden. Während die Veranstalterhaftpflichtversicherung in Deutschland auch Vermögensschäden mit abdeckt, ist das in Österreich und in der Schweiz nicht Teil des Versicherungsschutzes.

Häufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko für Schäden oder Unfälle aller Art. Für diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin führen kann. Denn gerade dann, wenn Schadensersatzansprüche bei einem Personenschaden fällig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. Grundsätzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchführbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko für beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle Schäden aus Sachschäden, Vermögensschäden sowie Personenschäden ab. Allerdings sind Vermögensschäden nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstürzende Aufbauten oder durch ein ungenügend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf für die Dauer der Krankheit nicht ausüben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter für seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls für einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zählt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthält auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prüft zuerst, ob die geforderten Ansprüche rechtens sind. Denn wenn sich Gäste untereinander einen Schaden zufügen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafür nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die Ansprüche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der Schäden ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zählt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gültig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezüglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natürlich für sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

Veranstaltungshaftpflicht-Tarife im Vergleich