Ăberall, wo viele Menschen zusammenkommen ist die Gefahr von SchĂ€den jeder Art groĂ. Eine Veranstaltungshaftpflicht ist deshalb wichtig und notwendig. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf eine Versicherungspflicht sind jedoch in Deutschland, Ăsterreich und der Schweiz unterschiedlich.
Veranstaltungshaftpflicht ist wichtig bei
- privaten Veranstaltungen
- geschÀftlichen Veranstaltungen
- Veranstaltungen jeder GröĂe
Leistungsumfang Veranstaltungshaftpflicht in Deutschland
- PersonenschÀden
- SachschÀden
- VermögensschÀden
Leistungsumfang Veranstaltungshaftpflicht in Ăsterreich
- PersonenschÀden
- SachschÀden
- keine VermögensschÀden
Leistungsumfang Veranstaltungshaftpflicht in der Schweiz
- PersonenschÀden
- SachschÀden
- keine VermögensschÀden
gesetzliche Lage
- in Deutschland – freiwillig
- in Ăsterreich – fĂŒr Veranstalter Pflichtversicherung
- in der Schweiz – freiwillig
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Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht ist nicht in allen LĂ€ndern Pflicht. Dennoch ist sie als Absicherung fĂŒr den Veranstalter sinnvoll und notwendig. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner finden Sie die besten und preiswertesten Tarife zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Nach dem Tarifvergleich kann ein Vertragsabschluss online erfolgen. Durch Anklicken des blauen Feldes „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie automatisch auf den Vergleichsrechner.
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Eine schöne Feier sollte immer in guter Erinnerung bleiben. Aber gerade dort, wo viele Menschen zusammentreffen, kann schnell etwas passieren. Zerbrochene GegenstĂ€nde oder verletzte Personen sind keine Seltenheit. Verantwortlich fĂŒr die SchadenersatzansprĂŒche geschĂ€digter Personen ist immer der Veranstalter. Er haftet durch die Veranstalterhaftpflicht. FĂŒr alle SchĂ€den, die Personen oder Sachen innerhalb der Veranstaltung zugefĂŒhrt werden, haftet er mit seinem Privatvermögen. Dabei kann der Veranstalter eine Privatperson sein oder auch ein Verein oder ein Klub. Um sich vor den finanziellen AnsprĂŒchen zu schĂŒtzen, die sich aus der Veranstaltungshaftpflicht ergeben, sollten die Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschlieĂen. Ohne diese Absicherung kann der finanzielle Ruin folgen.
Jede Veranstaltung versichern
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung kommt fĂŒr alle SchadenersatzansprĂŒche auf, die aufgrund Personen-, Sach- oder VermögensschĂ€den entstehen. Gleichzeitig wehrt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung unberechtigte AnsprĂŒche ab. Die AnsprĂŒche können sowohl von geschĂ€digten Zuschauern als auch von aktiven Teilnehmern gestellt werden. Der Umfang der versicherten Personen hĂ€ngt dabei vom gewĂ€hlten Versicherungsschutz ab. FĂŒr Veranstaltungen von Vereinen kann sich der Versicherungsschutz auf die Mitglieder beschrĂ€nken. Bei kleineren Gruppen können die versicherten Personen sogar namentlich benannt werden. Sind die teilnehmenden Personen und deren Anzahl unbekannt, wird die Veranstaltung mit allen GĂ€sten pauschal versichert. Versichert ist durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung der Zeitpunkt wĂ€hrend der Veranstaltung sowie die Zeit der Organisation vor und nach dem Fest. Zu den versicherten Veranstaltungen gehören beispielsweise UmzĂŒge, FlohmĂ€rkte, SchĂŒtzenfeste, Ausstellungen, Tierschauen und Feste. Da auch helfende Personen und Mitglieder unter die Veranstalterhaftpflicht fallen, sind diese Personen ebenfalls mit im Versicherungsschutz aufgenommen. GrundsĂ€tzlich ist der Versicherungsschutz um bestimmte Komponenten erweiterbar. Aus diesem Grund sollte jede Veranstaltungshaftpflichtversicherung individuell geplant und auf das eigene Fest abgestimmt werden.
Deckungssumme hoch wÀhlen
In Deutschland ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung zunĂ€chst einmal freiwillig. Jedoch ist jeder Veranstalter gesetzlich verpflichtet finanzielle Vorsorge zutreffen, fĂŒr den Fall, dass SchadenersatzansprĂŒche auf ihn zukommen. Zu bestimmten Veranstaltungen schreibt der Gesetzgeber in Deutschland den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung vor. Dazu gehören Sportveranstaltungen, da hier das Verletzungsrisiko besonders hoch ist. In Ăsterreich ist der Gesetzgeber noch strenger. Da hier der Veranstalter auch in der Veranstaltungshaftpflicht steht, muss er zwingend eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschlieĂen. In der Schweiz hingegen ist der Abschluss freiwillig. Die Höhe der Deckungssumme ist in Ăsterreich und in der Schweiz Ă€hnlich wie in Deutschland. Sie sollte mindestens 2 Millionen Euro betragen und ist bis etwa 4 Millionen Euro erhöhbar. Ein wesentlicher Unterschied liegt in den versicherten SchĂ€den. WĂ€hrend die Veranstalterhaftpflichtversicherung in Deutschland auch VermögensschĂ€den mit abdeckt, ist das in Ăsterreich und in der Schweiz nicht Teil des Versicherungsschutzes.