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Veranstaltungs- Veranstalterhaftpflichtversicherung für Privat

Wer ein größeres privates Ereignis plant, sollte sich mit einer Veranstaltungshaftpflicht vor den Folgen möglicher Unfälle oder Schäden im Rahmen der privaten Festlichkeit schützen, denn ohne entsprechenden Versicherungsschutz sind auch die Veranstalter privater Festivitäten mit ihrem privaten Vermögen haftbar.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung

  • für private Veranstaltungen
  • für gewerbliche oder geschäftliche Veranstaltungen

Risikogruppen

  • in den meisten Tarifen – zwei Risikogruppen
  • Privatveranstaltungen
  • gewerbliche Großereignisse

Leistungsumfang

  • Kostenübernahme bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die im Rahmen der Veranstaltung auftreten
  • Abwehr von unberechtigten Schadensansprüchen gegen den Veranstalter

Höhe der Versicherungsprämie

  • hängt von der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer ab

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Auch bei privaten Festlichkeiten und Veranstaltungen ist die Absicherung durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig. Die besten und günstigsten Tarife finden Sie mit Hilfe unseres seiteninternen Vergleichsrechners. Nach dem Tarifvergleich können Sie einen Versicherungsvertrag gleich online abschließen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf den Tarifrechner.

 

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Die private Feier im kleineren Rahmen, eine Hochzeitsfeier mit 100 Gästen und die Feierlichkeiten zum 90. Geburtstag der alten Tante haben eines gemeinsam: Jedes Großereignis soll zwar gebührend gefeiert werden, doch die Vielzahl der Teilnehmer macht es erforderlich, sich als Veranstalter gegen alle Eventualitäten mit einer Veranstalterhaftpflicht privat abzusichern. Was passiert, wenn einer der Gäste stürzt und sich verletzt? Wer zahlt Schäden, die aus Verschmutzungen oder Beschädigungen entstehen, seien sie nun beabsichtigt oder unbeabsichtigt verursacht? Was geschieht im Fall eines Unglücks, wenn Menschen lebensbedrohlich verletzt oder getötet werden? Tatsächlich mag niemand an solche Folgen einer Veranstaltung denken, und als privater Ausrichter einer Feier wünscht man sich nichts mehr als den erfolgreichen und problemlosen Ablauf des Ereignisses – doch für den Fall des Falles ist man auch als Privatperson gut beraten, seiner Veranstalterhaftpflicht privat nachzukommen und eine passende Versicherung abzuschließen.

Eine Versicherung schützt vor Forderungen Geschädigter

Wie eine Haftpflichtversicherung, die man privat abschließt, greifen auch Veranstaltungshaftpflichtversicherungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während eines Ereignisses verursacht wurden. Veranstalterhaftpflichtversicherungen werden je nach Größenordnung der Feier mit einer Deckungssumme abgeschlossen, die alle Eventualitäten absichert. Kommen Personen zu Schaden, kann sich dieser schnell auf eine sechs- bis siebenstellige Summe belaufen. Dies gilt umso mehr im Todesfall oder falls langjährige Rentenzahlungen als Folge eines Unglücks zu zahlen sind. Eine Veranstaltungshaftpflicht greift in solchen Fällen und stellt die versicherte Person von der Zahlungsverpflichtung frei. Schließt man eine Veranstalterhaftpflicht privat ab, entbindet sie den Versicherten somit einerseits von der Zahlungspflicht, die ihn sonst mit seinem gesamten Vermögen trifft. Andererseits sorgt eine Veranstaltungshaftpflicht auch dafür, dass ungerechtfertigte Ansprüche gerichtlich abgewehrt werden. Wird der Veranstalter für einen Schaden unberechtigt in Anspruch genommen, garantieren Veranstaltungshaftpflichtversicherungen also, dass der Versicherte diesen Anspruch auf dem Weg der Klage zurückweisen kann. Deshalb ist eine Veranstalterhaftpflicht für jede Veranstaltung zu empfehlen, die man privat organisiert. Sie sorgt dafür, dass das eigene Vermögen im Notfall nicht zur Befriedigung von Ansprüchen herangezogen wird.

Variable Deckungssummen sichern bedarfsgerecht ab

Häufig werden Veranstaltungshaftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von fünf oder zehn Millionen Euro angeboten. Üblicherweise unterscheidet die Veranstalterhaftpflicht zwei Risikogruppen. Die Risikogruppe A greift bei einer Veranstaltung, die privat durchgeführt wird, die Risikogruppe B gilt dagegen für sportliche Events oder Großereignisse, die die Beteiligung von Sicherheitspersonal erforderlich machen. Darüber hinaus können Veranstalterhaftpflichtversicherungen für unterschiedliche Veranstaltungen mit höherem Gefährdungspotenzial bei den Versicherungen angefragt werden. Eine Feierlichkeit, die privat durchgeführt wird und meist im kleineren Kreis bleibt, sollte zwar ebenfalls durch eine Veranstaltungshaftpflicht abgesichert sein, damit das Risiko für den Initiator überschaubar bleibt, doch hier genügt in der Regel eine geringe Deckungssumme. Sie sorgt dafür, dass die Veranstalterhaftpflicht erfüllt ist und dass die Kosten der Absicherung gleichzeitig in einem überschaubaren Rahmen bleiben. Rechtzeitig vor dem Ereignis empfiehlt sich in jedem Fall ein Vergleich der gängigen Veranstalterhaftpflichtversicherungen, damit die Absicherung nicht unnötig teuer wird.

Häufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko für Schäden oder Unfälle aller Art. Für diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin führen kann. Denn gerade dann, wenn Schadensersatzansprüche bei einem Personenschaden fällig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. Grundsätzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchführbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko für beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle Schäden aus Sachschäden, Vermögensschäden sowie Personenschäden ab. Allerdings sind Vermögensschäden nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstürzende Aufbauten oder durch ein ungenügend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf für die Dauer der Krankheit nicht ausüben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter für seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls für einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zählt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthält auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prüft zuerst, ob die geforderten Ansprüche rechtens sind. Denn wenn sich Gäste untereinander einen Schaden zufügen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafür nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die Ansprüche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der Schäden ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zählt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gültig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezüglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natürlich für sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

Veranstaltungshaftpflicht-Tarife im Vergleich