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Veranstaltungs- Veranstalterhaftpflichtversicherung fĂŒr einen DJ

GrundsĂ€tzlich sollte jeder, der Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art ausrichtet eine Veranstaltungshaftpflicht abschließen. Dies ist auch fĂŒr einen DJ.

Veranstaltungshaftpflicht haftet bei

  • PersonenschĂ€den
  • SachschĂ€den
  • VermögensschĂ€den

Veranstaltungshaftpflicht bietet Versicherungsschutz

  • bei der Vorbereitung der Veranstaltung
  • wĂ€hrend der Veranstaltung
  • beim Abbau nach der Veranstaltung

Veranstaltungshaftpflicht fĂŒr einen DJ

  • Einschluss oder zusĂ€tzliche Elektronikversicherung kann sinnvoll sein

VersicherungsprÀmie

  • PrĂ€mienhöhe richtet sich nach der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer
  • wird einmalig pro Veranstaltung erhoben
  • bei kleinen Veranstaltungen entsprechend geringer Versicherungsbeitrag

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Auch fĂŒr einen DJ ist die Absicherung durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sinnvoll. Doch Leistungen und VersicherungsbeitrĂ€ge können je nach Tarif und Anbieter variieren. Finden Sie daher die passende Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit unserem Vergleichsrechner. Er berechnet die besten und preiswertesten Angebote in nur wenigen Sekunden. Anschließend kann ein Vertrag gleich online abgeschlossen werden. Auf den Vergleichsrechner gelangen Sie ĂŒber den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 

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GrundsĂ€tzlich haftet jeder Veranstalter eines Events fĂŒr alle UnfĂ€lle, welche wĂ€hrend der Veranstaltung geschehen. Gleiches gilt allerdings auch fĂŒr alle UnfĂ€lle, welche vor oder wĂ€hrend der entsprechenden Veranstaltung entstehen, beispielsweise bei einem Auf- oder Abbau. Zu den UnfĂ€llen zĂ€hlen PersonenschĂ€den genauso wie SachschĂ€den, denn es zĂ€hlen prinzipiell alle UnfĂ€lle und SchĂ€den hinzu, welche der Veranstalter selbst verursacht, in welche er verwickelt wird oder welche durch ihn selbst entstehen. Nicht selten kommt es vor, dass die Kosten und auch die damit verbundene Schadenhöhe, gerade bei großen Veranstaltungen, sehr hoch sind. Aus diesem Grund ist eine so genannte Veranstalterhaftpflicht unverzichtbar, auch fĂŒr einen DJ.

Veranstalterhaftpflicht DJ

Wer als DJ eine Veranstaltung plant, sollte auf die Veranstalterhaftpflicht DJ keinesfalls verzichten und hierbei ist es völlig unerheblich, welche Art von Veranstaltung geplant ist, denn sobald Personen und Equipment aufeinandertreffen, können auch mögliche Gefahren nicht ausgeschlossen werden. Allgemein kann festgestellt werden, sobald eine Person die Funktion eines Veranstalters ĂŒbernimmt, ist eine Veranstalterhaftpflicht zwingend erforderlich. Dies liegt unter anderem auch daran, weil der Gesetzgeber jeden Veranstalter verpflichtet, dass er sich ausreichend gegen eventuelle SchĂ€den abzusichern hat, denn im Falle eines eintretenden Schadens, wird der Veranstalter in vollem Umfang haftbar und schadensersatzpflichtig. Wurde keine Veranstalterhaftpflicht DJ abgeschlossen, dann haftet der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen, was nicht selten in den wirtschaftlichen Ruin fĂŒhren kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen Personenschaden handelt, denn hier können die anfallenden Kosten schnell das eigene Budget ĂŒbersteigen, beispielsweise durch Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalte oder auch lebenslange Renten durch Verdienstausfall des Betroffenen.

Deckung einer Veranstaltungshaftpflicht

Eine vorhandene Veranstaltungshaftpflicht deckt unter anderem auch SchmerzensgeldansprĂŒche, beispielsweise wenn dem Veranstalter selbst oder einem Mitarbeiter ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Aber auch die Zahlung von Schmerzensgeldern an dritte Personen wird mit einer Veranstaltungshaftpflicht abgesichert. Dies gilt, wenn der Veranstalter einer anderen Person einen Schaden zugefĂŒgt hat, denn in diesem Fall sprechen Experten von einer so genannten Kollektivhaftpflichtversicherung. Veranstalterhaftpflichtversicherungen bieten zeitgleich auch einen entsprechenden Schutz fĂŒr die gesetzlichen Vertreter und alle Mitarbeiter, welche vom Veranstalter beschĂ€ftigt werden. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass die Veranstalterhaftpflichtversicherungen nicht nur wĂ€hrend eines geplanten Events einen ausreichenden Schutz bieten, sondern auch wĂ€hrend aller Maßnahmen, welche vor und auch nach einem Event anfallen. Hierzu zĂ€hlen unter anderem auch der Auf- und Abbau von BĂŒhnen oder weiterem erforderlichen Equipment. Somit kann allgemein festgestellt werden, dass Veranstalterhaftpflichtversicherungen die gesamte Veranstaltung ausreichend absichern.

Wo sind die besten Veranstaltungshaftpflichtversicherungen zu finden?

GrundsĂ€tzlich lohnt sich im Vorfeld ein entsprechender Vergleich der verschiedenen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen, denn nur so kann der kĂŒnftige Versicherungsnehmer sicher sein, dass er auch von dem besten Angebot profitiert. Zahlreiche Vergleichsmöglichkeiten findet der Interessierte kostenfrei im Internet, denn hier werden innerhalb weniger Sekunden alle vorhandenen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen miteinander verglichen und dem Veranstalter ĂŒbersichtlich dargestellt.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko fĂŒr SchĂ€den oder UnfĂ€lle aller Art. FĂŒr diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin fĂŒhren kann. Denn gerade dann, wenn SchadensersatzansprĂŒche bei einem Personenschaden fĂ€llig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. GrundsĂ€tzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchfĂŒhrbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko fĂŒr beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle SchĂ€den aus SachschĂ€den, VermögensschĂ€den sowie PersonenschĂ€den ab. Allerdings sind VermögensschĂ€den nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstĂŒrzende Aufbauten oder durch ein ungenĂŒgend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf fĂŒr die Dauer der Krankheit nicht ausĂŒben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter fĂŒr seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls fĂŒr einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zĂ€hlt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthĂ€lt auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prĂŒft zuerst, ob die geforderten AnsprĂŒche rechtens sind. Denn wenn sich GĂ€ste untereinander einen Schaden zufĂŒgen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafĂŒr nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die AnsprĂŒche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der SchĂ€den ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls fĂŒr den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zĂ€hlt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gĂŒltig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezĂŒglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natĂŒrlich fĂŒr sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

Veranstaltungshaftpflicht-Tarife im Vergleich