FĂŒr alle, die eine Veranstaltung planen und ausrichten ist eine Veranstalterhaftpflicht wichtig, denn jeder, der eine Veranstaltung ausrichtet, ist fĂŒr alle SchĂ€den haftbar. FĂŒr Ausstellungen sollte darĂŒber hinaus eine Ausstellungsversicherung vorhanden sein, denn diese bietet einen gröĂeren Versicherungsumfang.
Veranstalter ist haftbar fĂŒr SchĂ€den
- die wÀhrend der Organisation vor der Veranstaltung auftreten
- die wÀhrend der Veranstaltung auftreten
- die nach der Veranstaltung auftreten (Abbau, AufrÀumarbeiten)
Veranstalterhaftpflicht tritt ein bei
- PersonenschÀden
- SachschÀden
- VermögensschÀden
Ausstellungsversicherung
- schlieĂt die Haftung fĂŒr die ausgestellten Produkte mit ein
Produkthaftung ĂŒbernimmt SchĂ€den
- durch Diebstahl und Unterschlagung
- durch Elementarereignisse
- BeschÀdigung durch Besucher
- TransportschÀden
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Angebote zur Veranstalter- und Austellungsversicherung können sich in den Leistungen und der PrĂ€mienhöhe unterscheiden. Durch einen Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner finden Sie die gĂŒnstigsten Angebote, die Ihrem Bedarf entsprechen. Nach dem Tarifvergleich haben Sie Gelegenheit, die Versicherung Ihrer Wahl online abzuschlieĂen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ fĂŒhrt direkt auf den Vergleichsrechner.
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Es ist soweit, die jĂ€hrliche Abiparty steht an! Die PrĂŒfungen sind mehr oder weniger erfolgreich gelaufen, die berufliche Zukunft nach dem Abitur ist geklĂ€rt, und nun ist es an der Zeit, die spannenden Ereignisse der letzten Wochen gebĂŒhrend zu feiern. UnabhĂ€ngig davon, ob eine Abiparty privat oder von Seiten der Schule aus organisiert wird, so erfordert sie doch stets eine sorgfĂ€ltige Absicherung, denn den Initiator trifft in jedem Fall eine Veranstalterhaftpflicht, wenn wĂ€hrend der Feier irgendetwas passiert.
Jeder Veranstalter haftet mit seinem Privatvermögen
In feuchtfröhlicher Stimmung wird Mobiliar beschĂ€digt oder verschmutzt â das ist ein Fall fĂŒr die Veranstalterhaftpflicht Abiparty. Ein Musiker stĂŒrzt ĂŒber ein Kabel und zieht sich Verletzungen zu â auch das ist mit der Veranstalterhaftpflicht Abiparty zu regeln. Die Nachbarschaft beschwert sich ĂŒber die LautstĂ€rke, ĂŒber Graffiti an den HauswĂ€nden und ĂŒber zerstochene Reifen â was wiederum ein Fall fĂŒr die Veranstalterhaftpflicht Abiparty ist. TatsĂ€chlich sind die SchĂ€den, die ĂŒber eine Veranstaltungshaftpflicht reguliert werden können, durchaus vielfĂ€ltig, doch sie lassen sich immer in Sach-, Personen- oder VermögensschĂ€den einteilen. Je nach GröĂenordnung des Ereignisses und nach der Zahl der Teilnehmer können die SchĂ€den fĂŒr die Veranstaltungshaftpflicht einen nennenswerten Betrag ausmachen. Um den Veranstalter von der Regulierung freizustellen, sind Veranstaltungshaftpflichtversicherungen unabdingbar. Anderenfalls wird der Initiator mit seinem privaten Vermögen fĂŒr seine Veranstalterhaftpflicht einstehen, was besonders im Fall von PersonenschĂ€den zu einem finanziellen Ruin fĂŒhren kann. Ist beispielsweise eine lebenslange Rente aufgrund einer schweren Verletzung zu zahlen, die wĂ€hrend der Abiparty verursacht wurde, hĂ€tte der Veranstalter sein gesamtes Privatvermögen heranzuziehen, um diese Zahlung ĂŒber Jahre hinweg zu leisten und seiner Veranstalterhaftpflicht nachzukommen. Wer sich bei solchen Forderungen nicht mit den richtigen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen absichern kann, wird sich ein Leben lang immer wieder mit den Forderungen des GeschĂ€digten auseinandersetzen und wird diesen aus seiner Veranstalterhaftpflicht nachkommen mĂŒssen.
Eine Versicherung deckt auch die Klage ab
Allerdings sorgen Veranstalterhaftpflichtversicherungen nicht nur dafĂŒr, dass mögliche Forderungen nicht auf den Initiator der Abiparty abzuwĂ€lzen sind. Werden SchĂ€den geltend gemacht, die nicht mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht werden können, greift auch die Veranstaltungshaftpflicht nicht. Wurde also das Graffiti an den WĂ€nden nicht von den Teilnehmer der Abiparty verursacht, bestehen keine Möglichkeiten, die Veranstalterhaftpflicht dafĂŒr zu beanspruchen. Vielmehr sorgen Veranstalterhaftpflichtversicherungen auch dafĂŒr, dass ein unberechtigter Anspruch nicht zum Tragen kommt. Muss sich der Initiator also auf dem Weg der Klage gegen eine Forderung zur Wehr setzen, sind die Gerichtskosten aus den Veranstalterhaftpflichtversicherungen zu decken. Somit sorgen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen nicht nur dafĂŒr, dass der Initiator des Ereignisses keine Kosten zu tragen hat, denn sie garantieren auch, dass unberechtigte AnsprĂŒche nicht auf den Veranstalter abgewĂ€lzt werden können. FĂŒr alle, die eine rauschende Abiparty planen, ist eine Veranstalterhaftpflicht Abiparty deshalb dringend zu empfehlen. Sie sorgt dafĂŒr, dass das Ereignis ein voller Erfolg wird, der auch dann kein böses Erwachen erwarten lĂ€sst, wenn es einmal etwas stĂŒrmischer zugeht.