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Veranstalterhaftpflicht / Betriebshaftpflicht-Versicherung – Allgemeine Informationen

FĂŒr Betriebe und Unternehmen, die regelmĂ€ĂŸig an Veranstaltungen und Ausstellungen teilnehmen, ist ein ausreichender Versicherungsschutz unerlĂ€sslich. Teilweise wird dieser durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Eine zusĂ€tzliche Veranstalterhaftpflicht ist jedoch sinnvoll, denn der Versicherungsschutz der Veranstalterhaftpflicht geht ĂŒber den Schutz durch eine Betriebshaftpflicht hinaus.

Betriebshaftpflicht

  • SchĂ€den durch die betriebliche TĂ€tigkeit entstehen
  • Versicherungsschutz fĂŒr die Mitarbeiter wĂ€hrend der Arbeit
  • Versicherungsschutz fĂŒr die, vom Unternehmen hergestellten Produkte

Veranstalterhaftpflicht

  • gegenĂŒber Betriebshaftpflichtversicherung erweiterter Versicherungsschutz

mit versichert sind

  • TransportschĂ€den
  • SchĂ€den durch Diebstahl und Unterschlagung
  • BeschĂ€digungen durch Besucher
  • SchĂ€den durch Elementarereignisse

zusÀtzlicher Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht

  • kommt auf den individuellen Fall an
  • kommt auf den Leistungsumfang der bestehenden Betriebshaftpflicht an
  • in manchen FĂ€llen Versicherungsnachweis fĂŒr die Anmietung entsprechender RĂ€umlichkeiten notwendig
  • je nach Tarif und Anbieter der Betriebshaftpflicht Kombinationsprodukt möglich

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

FĂŒr Unternehmen ist ein zusĂ€tzlicher Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht trotz bestehender Betriebshaftpflicht sinnvoll. Doch Leistungen und VersicherungsbeitrĂ€ge können unterschiedlich ausfallen. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit dem seiteninternen Vergleichsrechner. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ fĂŒhrt Sie direkt auf den Vergleichsrechner. Nach dem Tarifvergleich kann eine Veranstalterhaftpflicht online abgeschlossen werden.

 

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FĂŒr GeschĂ€ftsleute, die regelmĂ€ĂŸig Veranstaltungen planen und durchfĂŒhren, ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung unerlĂ€sslich. StĂ¶ĂŸt fremden Personen etwas zu oder werden fremde Sachen beschĂ€digt oder zerstört, dann steht der Veranstalter in der Veranstalterhaftpflicht. Das heißt, er haftet mit seinem Privatvermögen fĂŒr alle SchadenersatzansprĂŒche, die aufgrund Personen-, Sach- oder VermögensschĂ€den auf ihn zukommen. Der Zeitpunkt des Schadens kann dabei wĂ€hrend der Veranstaltung liegen oder wĂ€hrend des Auf- und Abbaus. Gerade auf grĂ¶ĂŸeren Veranstaltungen befinden sich auf Tausende Menschen. Kommt es dort zu einem UnglĂŒck, kann der Schaden viele Millionen Euro kosten. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung sichert den Veranstalter gegen mögliche SchadenersatzansprĂŒche ab. Sie ĂŒbernimmt die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Außerdem ĂŒbernimmt die Veranstalterhaftpflicht Versicherung einen Teil der Rechtschutzfunktion, denn sie wehrt unberechtigte AnsprĂŒche Dritter ab. Dazu gehört der Fall, wenn sich zwei GĂ€ste auf einer Veranstaltung streiten. Verletzt sich einer von beiden dabei, hat er keinen Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter, da ihn keine Schuld trifft. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung wird diese AnsprĂŒche abwehren.

Ohne Versicherung keine Veranstaltung

Veranstaltungen sind vielfĂ€ltig. Darunter fallen FlohmĂ€rkte, Ausstellungen, Straßenfeste oder Rockkonzerte. Entsprechend kann eine Veranstaltung auch von verschiedenen Menschen geplant werden. Eine Privatperson kann ein großes Fest organisieren, eine Eventagentur plant im Auftrag der Stadt ein Straßenfest oder ein Unternehmen stellt seine Produkte auf einer Ausstellung aus. Genauso unterschiedlich wie die Veranstalter kann auch der Versicherungsschutz sein. Wichtig ist in erster Linie, dass ein Versicherungsschutz da ist. Eine Privatperson kommt um den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht Versicherung nicht herum. Die meisten Vermieter von RĂ€umlichkeiten oder PlĂ€tzen verlangen einen Nachweis darĂŒber. FĂŒr manche Veranstaltungen schreibt der Gesetzgeber sogar eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung vor. Unternehmen hingegen besitzen in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sichert ein Unternehmen SchĂ€den ab, die fremden Personen durch die betriebliche TĂ€tigkeit entstehen. Auch die Mitarbeiter genießen wĂ€hrend der Arbeit Versicherungsschutz. Nimmt der Betrieb an Veranstaltungen teil, stellt er seine Ware auf Messen aus oder fĂŒhrt er seine Produkte vor, dann fĂ€llt das ebenfalls mit unter den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung.

Versicherungen aufeinander abstimmen

Der Versicherungsschutz der Veranstalterhaftpflichtversicherung geht in manchen Bereichen ĂŒber den der Betriebshaftpflichtversicherung hinaus. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung macht ein zusĂ€tzlicher Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht Versicherung daher Sinn. Manche Risiken können jedoch auch als Zusatz in die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden. Ob ein separater Vertrag mit umfangreichen Versicherungsschutz notwendig ist, oder der Einschluss einzelner Sonderrisiken in den bestehenden Vertrag ausreicht, ist letztendlich auch eine Frage des Beitrages. Hier gibt es große Unterschiede unter den einzelnen Anbietern. Entscheidet sich das Unternehmen fĂŒr den Abschluss einer zusĂ€tzlichen Veranstalterhaftpflicht Versicherung, dann kann es bei vielen Anbietern ein Paket zusammen mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Darin sind beide Produkte aufeinander abgestimmt und ergĂ€nzen sich optimal.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko fĂŒr SchĂ€den oder UnfĂ€lle aller Art. FĂŒr diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin fĂŒhren kann. Denn gerade dann, wenn SchadensersatzansprĂŒche bei einem Personenschaden fĂ€llig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. GrundsĂ€tzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchfĂŒhrbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko fĂŒr beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle SchĂ€den aus SachschĂ€den, VermögensschĂ€den sowie PersonenschĂ€den ab. Allerdings sind VermögensschĂ€den nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstĂŒrzende Aufbauten oder durch ein ungenĂŒgend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf fĂŒr die Dauer der Krankheit nicht ausĂŒben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter fĂŒr seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls fĂŒr einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zĂ€hlt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthĂ€lt auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prĂŒft zuerst, ob die geforderten AnsprĂŒche rechtens sind. Denn wenn sich GĂ€ste untereinander einen Schaden zufĂŒgen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafĂŒr nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die AnsprĂŒche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der SchĂ€den ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls fĂŒr den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zĂ€hlt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gĂŒltig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezĂŒglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natĂŒrlich fĂŒr sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

Veranstaltungshaftpflicht-Tarife im Vergleich