FĂŒr Betriebe und Unternehmen, die regelmĂ€Ăig an Veranstaltungen und Ausstellungen teilnehmen, ist ein ausreichender Versicherungsschutz unerlĂ€sslich. Teilweise wird dieser durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Eine zusĂ€tzliche Veranstalterhaftpflicht ist jedoch sinnvoll, denn der Versicherungsschutz der Veranstalterhaftpflicht geht ĂŒber den Schutz durch eine Betriebshaftpflicht hinaus.
Betriebshaftpflicht
- SchÀden durch die betriebliche TÀtigkeit entstehen
- Versicherungsschutz fĂŒr die Mitarbeiter wĂ€hrend der Arbeit
- Versicherungsschutz fĂŒr die, vom Unternehmen hergestellten Produkte
Veranstalterhaftpflicht
- gegenĂŒber Betriebshaftpflichtversicherung erweiterter Versicherungsschutz
mit versichert sind
- TransportschÀden
- SchÀden durch Diebstahl und Unterschlagung
- BeschÀdigungen durch Besucher
- SchÀden durch Elementarereignisse
zusÀtzlicher Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht
- kommt auf den individuellen Fall an
- kommt auf den Leistungsumfang der bestehenden Betriebshaftpflicht an
- in manchen FĂ€llen Versicherungsnachweis fĂŒr die Anmietung entsprechender RĂ€umlichkeiten notwendig
- je nach Tarif und Anbieter der Betriebshaftpflicht Kombinationsprodukt möglich
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
FĂŒr Unternehmen ist ein zusĂ€tzlicher Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht trotz bestehender Betriebshaftpflicht sinnvoll. Doch Leistungen und VersicherungsbeitrĂ€ge können unterschiedlich ausfallen. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit dem seiteninternen Vergleichsrechner. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ fĂŒhrt Sie direkt auf den Vergleichsrechner. Nach dem Tarifvergleich kann eine Veranstalterhaftpflicht online abgeschlossen werden.
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FĂŒr GeschĂ€ftsleute, die regelmĂ€Ăig Veranstaltungen planen und durchfĂŒhren, ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung unerlĂ€sslich. StöĂt fremden Personen etwas zu oder werden fremde Sachen beschĂ€digt oder zerstört, dann steht der Veranstalter in der Veranstalterhaftpflicht. Das heiĂt, er haftet mit seinem Privatvermögen fĂŒr alle SchadenersatzansprĂŒche, die aufgrund Personen-, Sach- oder VermögensschĂ€den auf ihn zukommen. Der Zeitpunkt des Schadens kann dabei wĂ€hrend der Veranstaltung liegen oder wĂ€hrend des Auf- und Abbaus. Gerade auf gröĂeren Veranstaltungen befinden sich auf Tausende Menschen. Kommt es dort zu einem UnglĂŒck, kann der Schaden viele Millionen Euro kosten. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung sichert den Veranstalter gegen mögliche SchadenersatzansprĂŒche ab. Sie ĂŒbernimmt die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. AuĂerdem ĂŒbernimmt die Veranstalterhaftpflicht Versicherung einen Teil der Rechtschutzfunktion, denn sie wehrt unberechtigte AnsprĂŒche Dritter ab. Dazu gehört der Fall, wenn sich zwei GĂ€ste auf einer Veranstaltung streiten. Verletzt sich einer von beiden dabei, hat er keinen Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter, da ihn keine Schuld trifft. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung wird diese AnsprĂŒche abwehren.
Ohne Versicherung keine Veranstaltung
Veranstaltungen sind vielfĂ€ltig. Darunter fallen FlohmĂ€rkte, Ausstellungen, StraĂenfeste oder Rockkonzerte. Entsprechend kann eine Veranstaltung auch von verschiedenen Menschen geplant werden. Eine Privatperson kann ein groĂes Fest organisieren, eine Eventagentur plant im Auftrag der Stadt ein StraĂenfest oder ein Unternehmen stellt seine Produkte auf einer Ausstellung aus. Genauso unterschiedlich wie die Veranstalter kann auch der Versicherungsschutz sein. Wichtig ist in erster Linie, dass ein Versicherungsschutz da ist. Eine Privatperson kommt um den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht Versicherung nicht herum. Die meisten Vermieter von RĂ€umlichkeiten oder PlĂ€tzen verlangen einen Nachweis darĂŒber. FĂŒr manche Veranstaltungen schreibt der Gesetzgeber sogar eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung vor. Unternehmen hingegen besitzen in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sichert ein Unternehmen SchĂ€den ab, die fremden Personen durch die betriebliche TĂ€tigkeit entstehen. Auch die Mitarbeiter genieĂen wĂ€hrend der Arbeit Versicherungsschutz. Nimmt der Betrieb an Veranstaltungen teil, stellt er seine Ware auf Messen aus oder fĂŒhrt er seine Produkte vor, dann fĂ€llt das ebenfalls mit unter den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung.
Versicherungen aufeinander abstimmen
Der Versicherungsschutz der Veranstalterhaftpflichtversicherung geht in manchen Bereichen ĂŒber den der Betriebshaftpflichtversicherung hinaus. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung macht ein zusĂ€tzlicher Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht Versicherung daher Sinn. Manche Risiken können jedoch auch als Zusatz in die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden. Ob ein separater Vertrag mit umfangreichen Versicherungsschutz notwendig ist, oder der Einschluss einzelner Sonderrisiken in den bestehenden Vertrag ausreicht, ist letztendlich auch eine Frage des Beitrages. Hier gibt es groĂe Unterschiede unter den einzelnen Anbietern. Entscheidet sich das Unternehmen fĂŒr den Abschluss einer zusĂ€tzlichen Veranstalterhaftpflicht Versicherung, dann kann es bei vielen Anbietern ein Paket zusammen mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschlieĂen. Darin sind beide Produkte aufeinander abgestimmt und ergĂ€nzen sich optimal.