Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist für Firmen, Privatpersonen und Vereine gleichermaßen wichtig. Die Veranstalterhaftpflicht ist für einen breiten Kundekreis verfügbar und bietet für jeden Bedarf das passende Versicherungskonzept.
Generali Veranstaltungshaftpflicht
- für private Veranstalter
- für Unternehmen
- für Vereine
Einzelpolice
- für eine bestimmte Veranstaltung abschließbar
Dauer des Versicherungsschutzes
- maximal 3 Tage vor und nach der Veranstaltung zum Auf- und Abbau
- während der laufenden Veranstaltung
Versicherungsleistungen und Deckungssumme
- können an die individuellen Ansprüche und Anforderungen angepasst werden
- für Vereine und Veranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl erhöhter Deckungsumfang und erweiterter Leistungsumfang möglich
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Angebote zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung können unterschiedliche Leistungen und Deckungssummen beinhalten. Auch der Versicherungsbeitrag kann unterschiedlich ausfallen. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner sinnvoll. Der Tarifrechner berechnet die aktuellsten Angebote mit den besten Leistungen und den günstigsten Beiträgen. Im Anschluss kann ein Onlinevertrag erfolgen. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Nicht nur Unternehmen und einzelne Personen sind als Verantwortliche für eine Veranstaltung zu nennen. Häufig sind auch Vereine als Veranstalter und somit als Verantwortlicher zu nennen. Auch Vereine benötigen bei der Durchführung einer Veranstaltung für Mitglieder und Nichtmitglieder einen umfassenden Versicherungsschutz durch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Der Vereinsvorstand selbst und die Mitglieder des Vereins sind in der Haftung bei Veranstaltungen. Diese Zielgruppe kann sich durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung gegen das finanzielle Risiko absichern, welches aus Schäden im Zusammenhang mit der durchgeführten Veranstaltung entsteht. Aufgrund des erhöhten Risikos für Personenschäden müssen Sportvereine über eine Veranstaltungshaftpflicht verfügen und diese bei der Durchführung einer Veranstaltung nachweisen. Sportvereine und Wandervereine benötigen einen umfassenden Versicherungsschutz, da diese häufig Veranstaltungen mit einer hohen Teilnehmerzahl und einem entsprechend hohen Risiko durchführen. Die Versicherungsgesellschaft Generali bietet hier eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung an. Diese ist auf den erhöhten Versicherungsbedarf von Vereinen und ähnlichen Zusammenschlüssen ausgelegt. In diesem Zusammenhang kann die Generali auf einen umfangreichen Kundenkreis im Bereich eingetragener Vereine verweisen. Nationale Wandervereine nehmen die Dienste der Generali im Bezug auf die Veranstaltungshaftpflicht ebenso in Anspruch wie verschiedene Sportvereine in ganz Deutschland.
Beantragung
Die Beantragung der Versicherungspolice zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung der Generali ist über das Internet nicht möglich. Um ein Angebot für die Versicherung zu erhalten ist die Kontaktaufnahme mit der Versicherungsgesellschaft nötig. Dies kann über einen Berater vor Ort geschehen. Hierfür steht eine Suchfunktion zur Verfügung, welche die direkte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Versicherungsberater vor Ort ermöglicht. Dieser nimmt die Kundenwünsche auf und veranlasst die Angebotserstellung für den anfragenden Verein oder die anfragende Person. Zudem kann die Veranstalterhaftpflichtversicherung der Generali über unabhängig tätige Versicherungsmakler beantragt werden. Diese übernehmen in diesem Zuge die Angebotseinholung anhand der vom potenziellen Versicherungsnehmer geäußerten Wünsche. Eine Beantragung der Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann also nicht direkt erfolgen, sondern setzt eine persönliche Kontaktaufnahme und eine eingehende Beratung durch die Mitarbeiter der Generali Versicherungsgesellschaft voraus.
Einzelpolice zur Veranstalterhaftpflichtversicherung
Die Versicherungsgesellschaft Generali bietet die Veranstalterhaftpflichtversicherung als kurzfristig abschließbare Einzelpolice an. Diese kann nicht nur von Vereinen und Unternehmen beantragt werden, sondern steht auch privaten Personen zur Verfügung. Anhand der Einzelpolice kann die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung der Veranstaltung umfassend abgesichert werden. Auch private Feierlichkeiten wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläumsfeiern können mit der Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Die übliche Privathaftpflichtversicherung des Verantwortlichen kommt hier nicht für Sach– und Personenschäden auf, wenn die Feiern nicht in den privaten Wohnräumen stattfindet.