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Veranstaltungshaftpflichtversicherung Generali

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist für Firmen, Privatpersonen und Vereine gleichermaßen wichtig. Die Veranstalterhaftpflicht ist für einen breiten Kundekreis verfügbar und bietet für jeden Bedarf das passende Versicherungskonzept.

Generali Veranstaltungshaftpflicht

  • für private Veranstalter
  • für Unternehmen
  • für Vereine

Einzelpolice

  • für eine bestimmte Veranstaltung abschließbar

Dauer des Versicherungsschutzes

  • maximal 3 Tage vor und nach der Veranstaltung zum Auf- und Abbau
  • während der laufenden Veranstaltung

Versicherungsleistungen und Deckungssumme

  • können an die individuellen Ansprüche und Anforderungen angepasst werden
  • für Vereine und Veranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl erhöhter Deckungsumfang und erweiterter Leistungsumfang möglich

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Angebote zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung können unterschiedliche Leistungen und Deckungssummen beinhalten. Auch der Versicherungsbeitrag kann unterschiedlich ausfallen. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner sinnvoll. Der Tarifrechner berechnet die aktuellsten Angebote mit den besten Leistungen und den günstigsten Beiträgen. Im Anschluss kann ein Onlinevertrag erfolgen. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 

 


 

Nicht nur Unternehmen und einzelne Personen sind als Verantwortliche für eine Veranstaltung zu nennen. Häufig sind auch Vereine als Veranstalter und somit als Verantwortlicher zu nennen. Auch Vereine benötigen bei der Durchführung einer Veranstaltung für Mitglieder und Nichtmitglieder einen umfassenden Versicherungsschutz durch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Der Vereinsvorstand selbst und die Mitglieder des Vereins sind in der Haftung bei Veranstaltungen. Diese Zielgruppe kann sich durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung gegen das finanzielle Risiko absichern, welches aus Schäden im Zusammenhang mit der durchgeführten Veranstaltung entsteht. Aufgrund des erhöhten Risikos für Personenschäden müssen Sportvereine über eine Veranstaltungshaftpflicht verfügen und diese bei der Durchführung einer Veranstaltung nachweisen. Sportvereine und Wandervereine benötigen einen umfassenden Versicherungsschutz, da diese häufig Veranstaltungen mit einer hohen Teilnehmerzahl und einem entsprechend hohen Risiko durchführen. Die Versicherungsgesellschaft Generali bietet hier eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung an. Diese ist auf den erhöhten Versicherungsbedarf von Vereinen und ähnlichen Zusammenschlüssen ausgelegt. In diesem Zusammenhang kann die Generali auf einen umfangreichen Kundenkreis im Bereich eingetragener Vereine verweisen. Nationale Wandervereine nehmen die Dienste der Generali im Bezug auf die Veranstaltungshaftpflicht ebenso in Anspruch wie verschiedene Sportvereine in ganz Deutschland.

Beantragung

Die Beantragung der Versicherungspolice zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung der Generali ist über das Internet nicht möglich. Um ein Angebot für die Versicherung zu erhalten ist die Kontaktaufnahme mit der Versicherungsgesellschaft nötig. Dies kann über einen Berater vor Ort geschehen. Hierfür steht eine Suchfunktion zur Verfügung, welche die direkte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Versicherungsberater vor Ort ermöglicht. Dieser nimmt die Kundenwünsche auf und veranlasst die Angebotserstellung für den anfragenden Verein oder die anfragende Person. Zudem kann die Veranstalterhaftpflichtversicherung der Generali über unabhängig tätige Versicherungsmakler beantragt werden. Diese übernehmen in diesem Zuge die Angebotseinholung anhand der vom potenziellen Versicherungsnehmer geäußerten Wünsche. Eine Beantragung der Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann also nicht direkt erfolgen, sondern setzt eine persönliche Kontaktaufnahme und eine eingehende Beratung durch die Mitarbeiter der Generali Versicherungsgesellschaft voraus.

Einzelpolice zur Veranstalterhaftpflichtversicherung

Die Versicherungsgesellschaft Generali bietet die Veranstalterhaftpflichtversicherung als kurzfristig abschließbare Einzelpolice an. Diese kann nicht nur von Vereinen und Unternehmen beantragt werden, sondern steht auch privaten Personen zur Verfügung. Anhand der Einzelpolice kann die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung der Veranstaltung umfassend abgesichert werden. Auch private Feierlichkeiten wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläumsfeiern können mit der Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Die übliche Privathaftpflichtversicherung des Verantwortlichen kommt hier nicht für Sach– und Personenschäden auf, wenn die Feiern nicht in den privaten Wohnräumen stattfindet.

Häufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko für Schäden oder Unfälle aller Art. Für diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin führen kann. Denn gerade dann, wenn Schadensersatzansprüche bei einem Personenschaden fällig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. Grundsätzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchführbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko für beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle Schäden aus Sachschäden, Vermögensschäden sowie Personenschäden ab. Allerdings sind Vermögensschäden nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstürzende Aufbauten oder durch ein ungenügend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf für die Dauer der Krankheit nicht ausüben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter für seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls für einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zählt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthält auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prüft zuerst, ob die geforderten Ansprüche rechtens sind. Denn wenn sich Gäste untereinander einen Schaden zufügen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafür nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die Ansprüche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der Schäden ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zählt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gültig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezüglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natürlich für sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

Veranstaltungshaftpflicht-Tarife im Vergleich