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Veranstaltungshaftpflichtversicherung Eberhard, Raith & Partner GmbH

Über die Eberhard, Raith & Partner GmbH können Versicherungen rund um den Veranstaltungs- und Entertainmentbereich abgeschlossen werden. Dazu gehört auch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Eberhard, Raith & Partner GmbH

  • kene Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungsmakler für Spezialversicherungen rund um den Veranstaltungs- und Entertainmentbereich

Versicherungsangebote Veranstaltungsbereich

  • Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Veranstaltungsausfallversicherung

Veranstaltungshaftpflicht bei Eberhard, Raith & Partner

  • Einmalversicherung
  • Jahresversicherung
  • zum normalen Versicherungsumfang weiter Einschlüsse möglich

Einmalversicherung

  • abschließbar für eine spezielle Veranstaltung
  • Versicherungsschutz 3 Tage vor und 3 Tage nach der Veranstaltung sowie während der laufenden Veranstaltung
  • Versicherungsbeitrag abhängig von der Anzahl der Teilnehmer sowie der Höhe der Deckungssumme für Mietsachschäden

Jahresversicherung

  • für alle Veranstaltungen während des Versicherungsjahres
  • Versicherungsbeitrag muss individuell berechnet werden
  • auch für Hallenvermieter abschließbar

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

So individuelle die Ansprüche an eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind, so unterschiedlich fallen auch die Versicherungsangebote aus. Daher ist eine Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner sinnvoll. Nach der Berechnung der besten Angebote kann eine Versicherung online abgeschlossen werden. Auf den Vergleichsrechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

 

 


 

Die Eberhard, Raith & Partner GmbH ist keine direkte Versicherungsgesellschaft. Bei dem noch relativ jungen Unternehmen handelt es sich um einen Versicherungsmakler. Die Mitarbeiter der Eberhard, Raith & Partner GmbH haben sich auf Spezialversicherungen rund um den Veranstaltungs- und Entertainmentbereich spezialisiert. Die Versicherungsmakler sind in der Lage, individuelle Konzepte zu erstellen und so den privaten und gewerblichen Versicherungsbedarf umfassend abzudecken. Unter anderem bieten sie interessierten Kunden eine Veranstaltungsausfallversicherung und eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Neben der Veranstaltungshaftpflichtversicherung können auch weitere Eventversicherungen in dem erstellten Versicherungskonzept aufgenommen werden.

Die kurzfristige Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Die von der Eberhard, Raith & Partner GmbH angebotene Veranstalterhaftpflicht kann als einmalige Versicherungspolice abgeschlossen werden. Diese umfasst neben dem Versicherungsschutz für die Durchführung der Veranstaltung auch alle Vor – und Nacharbeiten die im Zusammenhang mit dem Event stehen. Hier ist der Versicherungsschutz für maximal 3 Tage vor und nach dem festgelegten Veranstaltungstermin gegeben. Im erweiterten Versicherungsschutz durch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind auch Tätigkeitsschäden und Bearbeitungsschäden durch den Veranstalter und dessen beauftragte Mitarbeiter enthalten. Die zu entrichtenden Versicherungsbeiträge werden für jede Veranstaltung genau berechnet. Diese sind abhängig von der erwarteten Zuschauer- oder Teilnehmerzahl und von der Mietsachschadendeckung. Die Mietsachschadendeckung ist in der Grundpolice nicht enthalten und muss vom Versicherungsnehmer beim Abschluss der Veranstalterhaftpflichtversicherung gesondert angegeben werden. Die gewünschte Deckungssumme für Mietsachschäden kann vom Versicherungsnehmer mit 2.500.000€ bei Brand und Explosion oder auf 100.000€ bei sonstige Ursachen festgelegt werden. Personenschäden und Sachschäden sind generell mit einer Deckungssumme von 2.500.000€ in der von der Eberhard, Raith & Partner GmbH angebotenen Veranstalterhaftpflichtversicherung abgesichert.

Die Jahrespolice zur Veranstalterhaftpflichtversicherung

Die Eberhard, Raith & Partner GmbH bietet die Veranstalterhaftpflichtversicherung auch als Jahrespolice an. Diese Form der Versicherung bietet dann den umfassenden Versicherungsschutz für alle durchgeführten Veranstaltungen innerhalb eines Versicherungszeitraums von 365 Tagen. Entsprechend ist die Jahrespolice dann eine Alternative, wenn der Veranstalter mehrere Events plant. Eine Einzelpolice für jede Veranstaltung würde vergleichsweise hohe Versicherungsbeiträge erfordern. Mit der pauschalen Veranstalterhaftpflicht für ein Jahr entfällt die Einzelberechnung der Versicherungsbeiträge. Die Versicherungsmakler nennen für die Jahrespolice keinen pauschalen Versicherungsbeitrag. Interessierte Veranstalter können diesen bei der Eberhard, Raith & Partner GmbH erfragen und sich ein passendes Angebot übermitteln lassen. Dieses wird dann genau auf die vom Versicherungsnehmer geäußerten Bedürfnisse abgestimmt. Die Jahrespolice ist auch für Hallenvermieter eine verfügbare Versicherungsform. Eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Deckungssumme durch den Versicherungsnehmer ist bei der Jahrespolice jederzeit möglich. Die benötigte Versicherungssumme muss nicht beibehalten werden, sondern kann der Art der Veranstaltung angepasst werden. Dies kann nötig sein, wenn durch auftretende Gruppen eine Mindestdeckungssumme gefordert wird.

Häufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko für Schäden oder Unfälle aller Art. Für diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin führen kann. Denn gerade dann, wenn Schadensersatzansprüche bei einem Personenschaden fällig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. Grundsätzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchführbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko für beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle Schäden aus Sachschäden, Vermögensschäden sowie Personenschäden ab. Allerdings sind Vermögensschäden nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstürzende Aufbauten oder durch ein ungenügend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf für die Dauer der Krankheit nicht ausüben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter für seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls für einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zählt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthält auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prüft zuerst, ob die geforderten Ansprüche rechtens sind. Denn wenn sich Gäste untereinander einen Schaden zufügen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafür nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die Ansprüche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der Schäden ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zählt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gültig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezüglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natürlich für sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

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