Veranstaltungshaftpflicht-Tarife vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Veranstaltungshaftpflichtversicherung AXA

Für Veranstaltungen und Events jeder Art und Größe ist eine Veranstaltungshaftpflichtveersicherung dringend notwendig. Die AXA Veranstaltungshaftpflicht ist in erster Linie auf die Versicherung von Firmenkunden und Unternehmen ausgerichtet und bietet einen umfassenden Versicherungsschutz.

AXA Veranstaltungshaftpflicht

  • für unternehmen und Firmenkunden
  • Einmalversicherung zur Versicherung einer geplanten Veranstaltung

Versicherungsleistungen

  • Kostenübernahme bei Personen- und Sachschäden während der versicherten Veranstaltung sowie während der Vor- und Nachbereitungszeit
  • Prüfung gestellter Schadenersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche

mögliche Versicherungseinschlüsse

  • Beschädigung von Mietsachen (separate Festlegung der Deckungssumme)
  • Einschluss von Schäden, die durch die Mitarbeiter eines Wach- oder Sicherheitsdienstes verursacht werden

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Veranstaltungshaftpflichtversicherungen können unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich zur Ermittlung der besten und günstigsten Versicherungsangebote. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um unseren Vergleichsrechner zu nutzen. Nach dem Tarifvergleich ist ein Onlineabschluss einer Veranstaltungshaftpflicht möglich.

 

 


 

Überwiegend wird die Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Unternehmen und Firmenkunden angeboten. Diese benötigen eine Veranstalterhaftpflicht bei der Durchführung von Veranstaltungen wie Firmenfesten oder ähnlichem. Hierbei erfolgt die Berechnung de Beiträge stets bedarfsorientiert. Auch die AXA berechnet die Beiträge zur Veranstalterhaftpflichtversicherung anhand der Angaben des anfragenden Firmenkunden. Die Firmenversicherung in Form der Veranstalterhaftpflicht ist keine pauschal verfügbare Versicherung, sondern wird auf die Veranstaltung und den Kundenbedarf abgestimmt und optimiert.

Versicherungsumfang

Für eine Veranstaltung durch eine Firma oder auf dem Firmengelände ist die betriebliche Haftpflichtversicherung nicht ausreichend. Sobald das Unternehmen als Veranstalter auftritt und für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist, wird eine Veranstalterhaftpflicht erforderlich. Diese deckt im vertraglich vereinbarten Umfang die Schadensersatzforderungen durch dritte Personen oder Unternehmen. Forderungen dieser Art entstehen aus Sachschäden und vor allem aus Personenschäden, welche mit der Veranstaltung einhergehen. Insbesondere der Bereich der Personenschäden führt zu hohen Schadensersatzforderungen. Die AXA übernimmt im Rahmen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht nur die Regulierung der an den Versicherungsnehmer gestellten Forderungen. Das fachlich kompetente Personal der AXA prüft im Rahmen der Veranstalterhaftpflicht die an den Versicherungsnehmer gestellten Ansprüche zum Schadensersatz genau. Sie trägt dafür Sorge, dass unberechtigte Ansprüche an den Veranstalter abgewehrt werden. Hat der Veranstalter einen umfassenden Versicherungsschutz durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung der AXA, ist dieser Service inbegriffen. Über die Veranstaltungshaftpflicht sind Forderungen aus Sachschäden und aus Personenschäden abgesichert. Die Versicherung reguliert also auch dann eine Forderung, wenn diese durch den Veranstalter entsteht. Dies kann eine Beschädigung an einem Gebäude oder ähnlichem sein, welche im Zuge der Veranstaltung oder der Vorbereitung der Veranstaltung entsteht.

Mietsachen und Sicherheit

In der Grundpolice der Veranstalterhaftpflichtversicherung ist die Beschädigung von gemieteten Sachen vor, während und nach der Veranstaltung nicht abgesichert. Insbesondere die Beschädigung von Mietsachen kann für den Veranstalter aber hohe Kosten und eine hohe finanzielle Zusatzbelastung bedeuten. Daher kann die Versicherungspolice der Veranstalterhaftpflichtversicherung erweitert werden. Dies fällt unter den Bereich der Veranstaltungsnebenrisiken und kann als optionale Deckungserweiterung im Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Hierfür wird eine gesonderte Deckungssumme vereinbart, die dann zur Schadensregulierung im Bereich der Mietsachen dient. Auch ein Sicherheitsunternehmen kann unter Umständen für eine Veranstaltung benötigt werden. In der Versicherungspolice können auch Schäden abgedeckt werden, welche aus der Bewachung und Sicherung der durchgeführten Veranstaltung durch Mitarbeiter des Wach – und Sicherheitsdienstes entstehen.

Häufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko für Schäden oder Unfälle aller Art. Für diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin führen kann. Denn gerade dann, wenn Schadensersatzansprüche bei einem Personenschaden fällig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. Grundsätzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchführbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko für beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle Schäden aus Sachschäden, Vermögensschäden sowie Personenschäden ab. Allerdings sind Vermögensschäden nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstürzende Aufbauten oder durch ein ungenügend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf für die Dauer der Krankheit nicht ausüben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter für seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls für einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zählt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthält auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prüft zuerst, ob die geforderten Ansprüche rechtens sind. Denn wenn sich Gäste untereinander einen Schaden zufügen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafür nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die Ansprüche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der Schäden ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zählt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gültig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezüglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natürlich für sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

Veranstaltungshaftpflicht-Tarife im Vergleich