Für Veranstaltungen und Events jeder Art und Größe ist eine Veranstaltungshaftpflichtveersicherung dringend notwendig. Die AXA Veranstaltungshaftpflicht ist in erster Linie auf die Versicherung von Firmenkunden und Unternehmen ausgerichtet und bietet einen umfassenden Versicherungsschutz.
AXA Veranstaltungshaftpflicht
- für unternehmen und Firmenkunden
- Einmalversicherung zur Versicherung einer geplanten Veranstaltung
Versicherungsleistungen
- Kostenübernahme bei Personen- und Sachschäden während der versicherten Veranstaltung sowie während der Vor- und Nachbereitungszeit
- Prüfung gestellter Schadenersatzansprüche
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
mögliche Versicherungseinschlüsse
- Beschädigung von Mietsachen (separate Festlegung der Deckungssumme)
- Einschluss von Schäden, die durch die Mitarbeiter eines Wach- oder Sicherheitsdienstes verursacht werden
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Veranstaltungshaftpflichtversicherungen können unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich zur Ermittlung der besten und günstigsten Versicherungsangebote. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um unseren Vergleichsrechner zu nutzen. Nach dem Tarifvergleich ist ein Onlineabschluss einer Veranstaltungshaftpflicht möglich.
Überwiegend wird die Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Unternehmen und Firmenkunden angeboten. Diese benötigen eine Veranstalterhaftpflicht bei der Durchführung von Veranstaltungen wie Firmenfesten oder ähnlichem. Hierbei erfolgt die Berechnung de Beiträge stets bedarfsorientiert. Auch die AXA berechnet die Beiträge zur Veranstalterhaftpflichtversicherung anhand der Angaben des anfragenden Firmenkunden. Die Firmenversicherung in Form der Veranstalterhaftpflicht ist keine pauschal verfügbare Versicherung, sondern wird auf die Veranstaltung und den Kundenbedarf abgestimmt und optimiert.
Versicherungsumfang
Für eine Veranstaltung durch eine Firma oder auf dem Firmengelände ist die betriebliche Haftpflichtversicherung nicht ausreichend. Sobald das Unternehmen als Veranstalter auftritt und für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist, wird eine Veranstalterhaftpflicht erforderlich. Diese deckt im vertraglich vereinbarten Umfang die Schadensersatzforderungen durch dritte Personen oder Unternehmen. Forderungen dieser Art entstehen aus Sachschäden und vor allem aus Personenschäden, welche mit der Veranstaltung einhergehen. Insbesondere der Bereich der Personenschäden führt zu hohen Schadensersatzforderungen. Die AXA übernimmt im Rahmen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht nur die Regulierung der an den Versicherungsnehmer gestellten Forderungen. Das fachlich kompetente Personal der AXA prüft im Rahmen der Veranstalterhaftpflicht die an den Versicherungsnehmer gestellten Ansprüche zum Schadensersatz genau. Sie trägt dafür Sorge, dass unberechtigte Ansprüche an den Veranstalter abgewehrt werden. Hat der Veranstalter einen umfassenden Versicherungsschutz durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung der AXA, ist dieser Service inbegriffen. Über die Veranstaltungshaftpflicht sind Forderungen aus Sachschäden und aus Personenschäden abgesichert. Die Versicherung reguliert also auch dann eine Forderung, wenn diese durch den Veranstalter entsteht. Dies kann eine Beschädigung an einem Gebäude oder ähnlichem sein, welche im Zuge der Veranstaltung oder der Vorbereitung der Veranstaltung entsteht.
Mietsachen und Sicherheit
In der Grundpolice der Veranstalterhaftpflichtversicherung ist die Beschädigung von gemieteten Sachen vor, während und nach der Veranstaltung nicht abgesichert. Insbesondere die Beschädigung von Mietsachen kann für den Veranstalter aber hohe Kosten und eine hohe finanzielle Zusatzbelastung bedeuten. Daher kann die Versicherungspolice der Veranstalterhaftpflichtversicherung erweitert werden. Dies fällt unter den Bereich der Veranstaltungsnebenrisiken und kann als optionale Deckungserweiterung im Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Hierfür wird eine gesonderte Deckungssumme vereinbart, die dann zur Schadensregulierung im Bereich der Mietsachen dient. Auch ein Sicherheitsunternehmen kann unter Umständen für eine Veranstaltung benötigt werden. In der Versicherungspolice können auch Schäden abgedeckt werden, welche aus der Bewachung und Sicherung der durchgeführten Veranstaltung durch Mitarbeiter des Wach – und Sicherheitsdienstes entstehen.