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Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz

Initiatoren von Veranstaltungen der verschiedendsten Art benötigen zur Absicherung vor Schadenersatzansprüchen aufgrund von Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen. Die Allianz Versicherung bietet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung überwiegend für Firmenkunden und Unternehmen an. Privatpersonen können die Versicherung nur im Ausnahmefall bei der Allianz abschließen.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung bei der Allianz

  • für Frmen und Unternehmen
  • nur in Ausnahmefällen für private Kunden
  • als Einmalversicherung für eine Veranstaltung
  • als Jahresversicherung zur Absicherung von Medienveranstaltungen

Deckungserweiterungen Einmalversicherung

  • Versicherungsschutz während der Vor- und Nachbereitungszeit
  • Beschädigungen an Mietsachen und Mietgebäuden
  • Aufstellen von Verkaufsbuden

Deckungserweiterungen Jahresversicherung

  • Verkehrssicherung
  • Werbemaßnahmen, Werbemittel
  • Verwendung von Hebebühnen und Kränen
  • Installation der notwendigen Technik

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Veranstaltungshaftpflicht können unterschiedliche Leistungen und Beiträge beinhalten. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner zur Berechnung der besten und günstigsten Veranstaltungshaftpflichtversicherungen. Im Anschluss an den Tarifvergleich ist ein Onlinevertragsabschluss möglich. Durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf den Vergleichsrechner.

 

 


 

Für die Durchführung einer Veranstaltung und für in Verbindung mit der Veranstaltung auftretende Schadensersatzforderungen kommt die private Haftpflicht des Veranstalters nicht auf. Der Veranstalter benötigt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, welche er bei der Allianz erhalten kann. Die Allianz bietet die Veranstaltungshaftpflicht für private Personen nur auf Anfrage an. Eine direkte Beantragung und Beitragsberechnung der Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist nicht möglich. Ein passendes Versicherungsangebot wird von den Mitarbeiter der Allianz oder der Allianzvertretung vor Ort auf Wunsch des Veranstalters angefertigt. Diese Police ist dann für eine Veranstaltung verfügbar und umfasst die nötige Veranstalterhaftpflicht. Im Bereich der Medienversicherung ist über die Allianz eine Jahrespolice verfügbar. Diese bietet den benötigten Versicherungsschutz im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung für alle Veranstaltungen innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen.

Die Jahrespolice

Der Abschluss der Veranstaltungshaftpflichtversicherung für ein Jahr erfolgt auf der Grundlage der Versicherungsbedingungen der Allianz. Sie deckt das Risiko des Versicherungsnehmers ab, welches aus der Veranstaltung entsteht. Zudem sind über die Jahrespolice der Veranstalterhaftpflichtversicherung auch Nebenrisiken abgedeckt, die im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Darunter fallen auch die Verkehrssicherung, Werbemaßnahmen und Werbemittel, die Verwendung von Kränen oder Hebebühnen und die Installation von notwendiger Technik. Aus diesen Bereichen können Schadensersatzforderungen entstehen, welche auf Schäden an Personen oder Sachen beruhen. Diese Forderungen sind über die Veranstalterhaftpflicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme gedeckt. Bei der Veranstalterhaftpflicht der Allianz wird eine Deckungssumme von 2.550.000€ für Sach– und Personenschäden vereinbart. Daraus ergibt sich eine Höchstersatzleistung von der zweifachen Deckungssumme im Versicherungsjahr. Bei Abschluss der Jahrespolice für die Veranstaltungshaftpflichtversicherung der Allianz wird generell ein Selbstbehalt vereinbart. Der Versicherungsnehmer muss sich bei Eintreten eines Schadensereignisses mit 150€ aus eigenen Mitteln beteiligen.

Deckungserweiterung

Die Veranstalterhaftpflicht der Allianz kann vom Versicherungsnehmer erweitert werden. Es ist eine Deckungserweiterung möglich, um weitere Risiken des Veranstalters umfassend abzusichern. Mit dieser Erweiterung umfasst der Geltungsbereich der Veranstaltungshaftpflicht auch die für die Veranstaltung nötigen Vorarbeiten und die Nachbereitung. Auch die Beschädigung an Mietsachen oder Mietgebäuden kann in der Police aufgenommen werden. Für großangelegte Veranstaltungen kann über die Deckungserweiterung auch das Aufstellen von Verkaufsbuden aller Art in den Versicherungsumfang der Veranstalterhaftpflichtversicherung integriert werden. Für die möglichen Deckungserweiterungen gelten dann eingeschränkte Deckungssummen. Diese werden beim Vertragsabschluss festgelegt und sind abhängig vom Schadensfall. Die genaue Zuordnung der einzelnen Deckungssummen zu den Schadensfällen kann den Versicherungsbedingungen entnommen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko für Schäden oder Unfälle aller Art. Für diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin führen kann. Denn gerade dann, wenn Schadensersatzansprüche bei einem Personenschaden fällig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. Grundsätzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchführbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko für beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle Schäden aus Sachschäden, Vermögensschäden sowie Personenschäden ab. Allerdings sind Vermögensschäden nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstürzende Aufbauten oder durch ein ungenügend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf für die Dauer der Krankheit nicht ausüben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter für seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls für einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zählt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthält auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prüft zuerst, ob die geforderten Ansprüche rechtens sind. Denn wenn sich Gäste untereinander einen Schaden zufügen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafür nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die Ansprüche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der Schäden ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zählt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gültig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezüglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natürlich für sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

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