Initiatoren von Veranstaltungen der verschiedendsten Art benötigen zur Absicherung vor Schadenersatzansprüchen aufgrund von Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen. Die Allianz Versicherung bietet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung überwiegend für Firmenkunden und Unternehmen an. Privatpersonen können die Versicherung nur im Ausnahmefall bei der Allianz abschließen.
Veranstaltungshaftpflichtversicherung bei der Allianz
- für Frmen und Unternehmen
- nur in Ausnahmefällen für private Kunden
- als Einmalversicherung für eine Veranstaltung
- als Jahresversicherung zur Absicherung von Medienveranstaltungen
Deckungserweiterungen Einmalversicherung
- Versicherungsschutz während der Vor- und Nachbereitungszeit
- Beschädigungen an Mietsachen und Mietgebäuden
- Aufstellen von Verkaufsbuden
Deckungserweiterungen Jahresversicherung
- Verkehrssicherung
- Werbemaßnahmen, Werbemittel
- Verwendung von Hebebühnen und Kränen
- Installation der notwendigen Technik
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Die Angebote zur Veranstaltungshaftpflicht können unterschiedliche Leistungen und Beiträge beinhalten. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner zur Berechnung der besten und günstigsten Veranstaltungshaftpflichtversicherungen. Im Anschluss an den Tarifvergleich ist ein Onlinevertragsabschluss möglich. Durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf den Vergleichsrechner.
Für die Durchführung einer Veranstaltung und für in Verbindung mit der Veranstaltung auftretende Schadensersatzforderungen kommt die private Haftpflicht des Veranstalters nicht auf. Der Veranstalter benötigt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, welche er bei der Allianz erhalten kann. Die Allianz bietet die Veranstaltungshaftpflicht für private Personen nur auf Anfrage an. Eine direkte Beantragung und Beitragsberechnung der Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist nicht möglich. Ein passendes Versicherungsangebot wird von den Mitarbeiter der Allianz oder der Allianzvertretung vor Ort auf Wunsch des Veranstalters angefertigt. Diese Police ist dann für eine Veranstaltung verfügbar und umfasst die nötige Veranstalterhaftpflicht. Im Bereich der Medienversicherung ist über die Allianz eine Jahrespolice verfügbar. Diese bietet den benötigten Versicherungsschutz im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung für alle Veranstaltungen innerhalb eines Zeitraums von 365 Tagen.
Die Jahrespolice
Der Abschluss der Veranstaltungshaftpflichtversicherung für ein Jahr erfolgt auf der Grundlage der Versicherungsbedingungen der Allianz. Sie deckt das Risiko des Versicherungsnehmers ab, welches aus der Veranstaltung entsteht. Zudem sind über die Jahrespolice der Veranstalterhaftpflichtversicherung auch Nebenrisiken abgedeckt, die im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Darunter fallen auch die Verkehrssicherung, Werbemaßnahmen und Werbemittel, die Verwendung von Kränen oder Hebebühnen und die Installation von notwendiger Technik. Aus diesen Bereichen können Schadensersatzforderungen entstehen, welche auf Schäden an Personen oder Sachen beruhen. Diese Forderungen sind über die Veranstalterhaftpflicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme gedeckt. Bei der Veranstalterhaftpflicht der Allianz wird eine Deckungssumme von 2.550.000€ für Sach– und Personenschäden vereinbart. Daraus ergibt sich eine Höchstersatzleistung von der zweifachen Deckungssumme im Versicherungsjahr. Bei Abschluss der Jahrespolice für die Veranstaltungshaftpflichtversicherung der Allianz wird generell ein Selbstbehalt vereinbart. Der Versicherungsnehmer muss sich bei Eintreten eines Schadensereignisses mit 150€ aus eigenen Mitteln beteiligen.
Deckungserweiterung
Die Veranstalterhaftpflicht der Allianz kann vom Versicherungsnehmer erweitert werden. Es ist eine Deckungserweiterung möglich, um weitere Risiken des Veranstalters umfassend abzusichern. Mit dieser Erweiterung umfasst der Geltungsbereich der Veranstaltungshaftpflicht auch die für die Veranstaltung nötigen Vorarbeiten und die Nachbereitung. Auch die Beschädigung an Mietsachen oder Mietgebäuden kann in der Police aufgenommen werden. Für großangelegte Veranstaltungen kann über die Deckungserweiterung auch das Aufstellen von Verkaufsbuden aller Art in den Versicherungsumfang der Veranstalterhaftpflichtversicherung integriert werden. Für die möglichen Deckungserweiterungen gelten dann eingeschränkte Deckungssummen. Diese werden beim Vertragsabschluss festgelegt und sind abhängig vom Schadensfall. Die genaue Zuordnung der einzelnen Deckungssummen zu den Schadensfällen kann den Versicherungsbedingungen entnommen werden.