Unter Künstler werden all die Personen bezeichnet, die in irgend einer Art und Weise sich selbst und ihre Talente darstellen. Dies können beispielsweise Musiker aller Art sein. Wird eine Veranstaltung in Form eines Konzerts gegeben, dann muss der Veranstalter im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht sein. Eine Veranstalterhaftpflicht Künstler ist in solch einem Fall nicht notwendig. Es verhält sich in der Regel so, dass in der Veranstaltungshaftpflicht der Veranstalter selber und dessen Mitarbeiter sowie die Künstler und deren Personal, die für den reibungslosen Ablauf zuständig sind, inbegriffen sind. Veranstaltungshaftpflichtversicherungen sollten daher mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen Euro für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden vorhanden sein. Denn ein entstandener Schaden kann sehr schnell ins Unermessliche anwachsen, vor allem dann, wenn noch Personenverletzungen hinzu kommen. Einige Veranstalterhaftpflichtversicherungen bieten auch noch einen Schutz bis 3 Millionen Euro an, dies ist sicherlich für Großveranstaltungen, an denen mehrere Künstler teilnehmen, als sinnvoll zu erachten. Inbegriffen in der Veranstaltungshaftpflicht ist dabei nicht nur die Veranstaltung selber, sondern auch der Auf- und Abbau bis zu jeweils drei Tage vor und nach der eigentlichen Veranstaltung. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherungen sind für kurzfristige Events erhältlich. Da jedoch professionelle Veranstalter laufend Konzerte oder sonstige Partys organisieren, ist es anzuraten, eine ganzjährige Absicherung zu wählen, bei der durch die Veranstalterhaftpflicht Künstler und deren Team sowie das komplette Equipment abgesichert sind.
Wann greift die Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Für Besucher gilt die Absicherung in den Veranstalterhaftpflichtversicherungen im Regelfall nicht, sofern diese die Schäden selber verursacht haben. Wenn jedoch beispielsweise ein Kabel nicht entsprechend gesichert ist und sich dadurch ein Besucher verletzt, dann handelt es sich hierbei um eine dritte Person, die zu Schaden gekommen ist. Dann wiederum greift die Veranstalterhaftpflicht. Dies gilt auch in Fällen von sogenanntem grob fahrlässigen Handelns. Deswegen ist es für alle Künstler überaus wichtig, wenn sie ein Event planen, dass ihr Veranstalter im Besitz einer Veranstaltungshaftpflicht ist. Dies muss in den Verträgen vermerkt sein. Wenn jedoch der Künstler oder einer seiner Mitarbeiter einen Unfall erleidet, dann greift der Schutz der Veranstalterhaftpflichtversicherungen nicht. Hier sollte dann eine eigene Krankenabsicherung vorhanden sein.
Künstler und Veranstalter in einem
Ist der Künstler jedoch auch gleichzeitig Veranstalter seines eigenen Events, dann wird die Veranstalterhaftpflicht für den Künstler sehr wichtig, denn dann muss er für die Absicherung alleine sorgen. In jedem Fall sollte vor dem Abschluss der Veranstalterhaftpflicht ein Vergleich aller Veranstaltungshaftpflichtversicherungen in Betracht gezogen werden, um die Leistungen und Beiträge in Relation zueinander setzen zu können. Dieser ist bequem über das Internet einsehbar. Der zu entrichtende Beitrag in der Veranstalterhaftpflicht richtet sich auch nach der Anzahl der zu erwartenden Personen, welche die Besucher mit einschließt. Da es häufig nicht vorher absehbar ist, wie groß die Teilnehmerzahl ausfallen wird, mag es sinnvoll sein, eine höhere Stufe bei der Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen. Somit besteht in jedem Fall eine ausreichende Absicherung für den Schadensfall.