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Veranstaltungs- Veranstalterhaftpflichtversicherung für Unternehmen

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Für Unternehmen ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung auch dann wichtig, wenn Veranstaltungen nur ab und an oder nur firmenintern durchgeführt werden. Zur Absicherung von geschäftlichen und gewerblichen Veranstaltungen stehen für Unternehmen daher verschiedene Abschlussvarianten zur Verfügung.

Veranstaltungshaftpflicht für Unternehmen

  • nicht gesetzlich vorgeschrieben
  • Ausnahme: bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko (z.B. Sportveranstaltungen) Nachweispflicht

versichert werden können

  • einzelne Veranstaltungen
  • Komplettschutz – sinnvoll bei der regelmäßigen Durchführung von Veranstaltungen und Events

versicherte Personen und Risiken

  • alle an der Veranstaltung beteiligten Personen
  • durch Besucher verursachte Beschädigungen am Equipment oder an ausgestellten Produkten können eingeschlossen werden

Deckungssumme

  • je nach Tarif unterschiedlich
  • mindestens 2 Millionen Euro ratsam
  • sollte an Umfang und Art der Veranstaltung angepasst sein

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung können unterschiedlich ausfallen. Mit Hilfe unseres Vergleichrechners ermitteln Sie aus einer Vielzahl aktueller Tarife die besten und preisgünstigsten Angebote. Im Anschluss an den Tarifvergleich kann ein Onlineabschluss getätigt werden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf den Vergleichsrechner.

 

 


 

Bei den professionellen Veranstaltern handelt es sich im Regelfall um Unternehmen, die beispielsweise Konzerte oder andere größere Events organisieren. Daher sollte bei den Betriebsversicherungen in jedem Fall eine Veranstaltungshaftpflicht vorhanden sein. Zwar handelt es sich bei der Veranstalterhaftpflicht nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, wie es vielleicht den Anschein haben könnte, aber dennoch ist diese als überaus sinnvoll zu erachten. Eine Ausnahme jedoch gibt es, denn bei bestimmten Veranstaltungen, wie beispielsweise bei Sportevents, ist der Besitz der Veranstaltungshaftpflicht wiederum vorgeschrieben, was sicherlich dem erhöhten Risiko zuzuschreiben ist. Denn in einem Schadensfall können sich Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden in einer unkalkulierbaren Höhe ergeben, für die das Unternehmen im vollen Umfang haftbar gemacht werden kann. Im Ernstfall kann dies nicht nur enorme Einbußen, sogar den Ruin bedeuten. Schon aus diesem Grund sollte die Veranstalterhaftpflicht Unternehmen sowie deren Mitarbeiter ausreichend absichern. Eine Deckungssumme von mindestens 2.000.000 Euro ist hier mindestens anzuraten, einige Veranstalterhaftpflichtversicherungen bieten sogar einen höheren Schutz von 3.000.000 Euro an.

Auch für die Künstler ist die Versicherung wichtig

Wer Künstler aller Art für ein Event unter Vertrag nimmt, sollte bereits den Besitz eine Veranstaltungshaftpflicht in den Statuten aufführen, dies gibt nicht nur dem Unternehmen Sicherheit. Denn im Schutz der Veranstalterhaftpflicht Unternehmen inbegriffen sind Schäden, die durch den Auf- und Abbau entstehen können. Und dies bis zu jeweils drei Tagen vor und nach dem Event. Grundsätzlich jedoch hat das Unternehmen einer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Denn kann eine große Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, werden die Veranstaltungshaftpflichtversicherungen den Schutz stark einschränken oder können ihn sogar völlig außer Kraft setzen. Aber ebenso kommt eine Veranstalterhaftpflicht für Schäden auf, die durch die Besucher der Veranstaltung am Equipment entstehen.

Unterschiede der Versicherungen

Wenn durch die Veranstalterhaftpflicht Unternehmen sowie alle am Event maßgeblich beteiligten Personen abgesichert werden müssen, dann werden zu diesem Zweck verschiedene Formen der Veranstalterhaftpflichtversicherungen angeboten. Zum einen kann für jedes einzelne, spezielle Event eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Jedoch kann es um einiges sinnvoller sein, einen Komplettschutz mit den Veranstaltungshaftpflichtversicherungen zu vereinbaren. Somit ist ein perfektes Rundum-Sorglos-Paket erhältlich, welches sich unter dem Strich auch in den Beiträgen als um einiges günstiger erweisen dürfte. Organisiert das Unternehmen jedoch ausschließlich firmeninterne Events, dann bieten die Veranstalterhaftpflichtversicherungen die Möglichkeit an, nur bestimmte Personen, die für die Durchführung verantwortlich sind, im Versicherungsvertrag aufzunehmen.

Ein Vergleich spart Geld

In jedem Fall ist es sehr wichtig, dass vor dem Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht ein Vergleich durchgeführt wird. Dieser ist bequem über das Internet möglich. Mittels diesem können alle Veranstaltungshaftpflichtversicherungen mit ihren derzeit aktuellen Tarifen und den dazu erhältlichen Leistungen in Relation zueinander gesetzt werden. Denn gerade in diesem Bereich ist es als sehr wichtig anzusehen, dass die beste Absicherung zum günstigsten Tarif erhältlich ist. Dabei sollte auch auf eine möglichst unbürokratische Abwicklung in einem Schadensfall geachtet werden. Die Veranstaltungshaftpflicht kann nach der Auswahl durch das Unternehmen direkt online abgeschlossen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko für Schäden oder Unfälle aller Art. Für diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin führen kann. Denn gerade dann, wenn Schadensersatzansprüche bei einem Personenschaden fällig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. Grundsätzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchführbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko für beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle Schäden aus Sachschäden, Vermögensschäden sowie Personenschäden ab. Allerdings sind Vermögensschäden nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstürzende Aufbauten oder durch ein ungenügend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf für die Dauer der Krankheit nicht ausüben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter für seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls für einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zählt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthält auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prüft zuerst, ob die geforderten Ansprüche rechtens sind. Denn wenn sich Gäste untereinander einen Schaden zufügen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafür nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die Ansprüche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der Schäden ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls für den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zählt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gültig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezüglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natürlich für sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

Veranstaltungshaftpflicht-Tarife im Vergleich