Es ist soweit, die jährliche Abiparty steht an! Die Prüfungen sind mehr oder weniger erfolgreich gelaufen, die berufliche Zukunft nach dem Abitur ist geklärt, und nun ist es an der Zeit, die spannenden Ereignisse der letzten Wochen gebührend zu feiern. Unabhängig davon, ob eine Abiparty privat oder von Seiten der Schule aus organisiert wird, so erfordert sie doch stets eine sorgfältige Absicherung, denn den Initiator trifft in jedem Fall eine Veranstalterhaftpflicht, wenn während der Feier irgendetwas passiert.
Jeder Veranstalter haftet mit seinem Privatvermögen
In feuchtfröhlicher Stimmung wird Mobiliar beschädigt oder verschmutzt – das ist ein Fall für die Veranstalterhaftpflicht Abiparty. Ein Musiker stürzt über ein Kabel und zieht sich Verletzungen zu – auch das ist mit der Veranstalterhaftpflicht Abiparty zu regeln. Die Nachbarschaft beschwert sich über die Lautstärke, über Graffiti an den Hauswänden und über zerstochene Reifen – was wiederum ein Fall für die Veranstalterhaftpflicht Abiparty ist. Tatsächlich sind die Schäden, die über eine Veranstaltungshaftpflicht reguliert werden können, durchaus vielfältig, doch sie lassen sich immer in Sach-, Personen- oder Vermögensschäden einteilen. Je nach Größenordnung des Ereignisses und nach der Zahl der Teilnehmer können die Schäden für die Veranstaltungshaftpflicht einen nennenswerten Betrag ausmachen. Um den Veranstalter von der Regulierung freizustellen, sind Veranstaltungshaftpflichtversicherungen unabdingbar. Anderenfalls wird der Initiator mit seinem privaten Vermögen für seine Veranstalterhaftpflicht einstehen, was besonders im Fall von Personenschäden zu einem finanziellen Ruin führen kann. Ist beispielsweise eine lebenslange Rente aufgrund einer schweren Verletzung zu zahlen, die während der Abiparty verursacht wurde, hätte der Veranstalter sein gesamtes Privatvermögen heranzuziehen, um diese Zahlung über Jahre hinweg zu leisten und seiner Veranstalterhaftpflicht nachzukommen. Wer sich bei solchen Forderungen nicht mit den richtigen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen absichern kann, wird sich ein Leben lang immer wieder mit den Forderungen des Geschädigten auseinandersetzen und wird diesen aus seiner Veranstalterhaftpflicht nachkommen müssen.
Eine Versicherung deckt auch die Klage ab
Allerdings sorgen Veranstalterhaftpflichtversicherungen nicht nur dafür, dass mögliche Forderungen nicht auf den Initiator der Abiparty abzuwälzen sind. Werden Schäden geltend gemacht, die nicht mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht werden können, greift auch die Veranstaltungshaftpflicht nicht. Wurde also das Graffiti an den Wänden nicht von den Teilnehmer der Abiparty verursacht, bestehen keine Möglichkeiten, die Veranstalterhaftpflicht dafür zu beanspruchen. Vielmehr sorgen Veranstalterhaftpflichtversicherungen auch dafür, dass ein unberechtigter Anspruch nicht zum Tragen kommt. Muss sich der Initiator also auf dem Weg der Klage gegen eine Forderung zur Wehr setzen, sind die Gerichtskosten aus den Veranstalterhaftpflichtversicherungen zu decken. Somit sorgen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen nicht nur dafür, dass der Initiator des Ereignisses keine Kosten zu tragen hat, denn sie garantieren auch, dass unberechtigte Ansprüche nicht auf den Veranstalter abgewälzt werden können. Für alle, die eine rauschende Abiparty planen, ist eine Veranstalterhaftpflicht Abiparty deshalb dringend zu empfehlen. Sie sorgt dafür, dass das Ereignis ein voller Erfolg wird, der auch dann kein böses Erwachen erwarten lässt, wenn es einmal etwas stürmischer zugeht.