Wer eine Veranstaltung plant, kommt um den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht herum. Denn egal was auf dem Event passiert, er ist in der Veranstalterhaftpflicht. Das bedeutet, dass alle geschädigten Personen gegen ihn Schadenersatzansprüche stellen können. Dabei ist egal, ob sie selbst als Person geschädigt wurden, ob eine Sache beschädigt, zerstört oder abhandengekommen ist oder ob einer Person Vermögensschäden entstanden sind. Da auf einer Veranstaltung oft mehrere Hundert Menschen zusammenkommen, kann eine kleine Ursache eine große Wirkung haben. Schnell geht die Schadensumme in die Millionenhöhe. Für den Veranstalter bedeutet das in den meisten Fällen den finanziellen Ruin. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt vor diesen Ansprüchen, denn sie übernimmt die Veranstaltungshaftpflicht. Das bedeutet, dass sie Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter befriedigt und unberechtigte Ansprüche abwehrt.
Elektronik extra versichern
Auf einer Veranstaltung befindet sich oft sehr teures Equipment. Bei einem Konzert oder einer Feier sind in den meisten Fällen eine Musikanlage und eine Lichtanlage vorhanden. Auf Kongressen oder Vorführungen benötigen die Veranstalter Fernseher, Projektoren und Telefonapparate. Die Liste der elektronischen Geräte ist lang. Je größer die Veranstaltung ist, desto teurer wird die Ausrüstung. Innerhalb der Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind die elektronischen Geräte mitversichert. Die meisten Tarife haben jedoch eine Grenze, bis zu welcher Höhe sie die Geräte erstatten. Das reicht oft nicht aus, denn manchmal kostet die Ausrüstung mehrere Tausend Euro. Werden die elektronischen Geräte beschädigt, zerstört oder gestohlen steht der Veranstalter in der Veranstalterhaftpflicht. Reicht die Entschädigung der Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht aus, muss er den Rest aus der eigenen Tasche finanzieren. Und das kann sehr teuer sein. Als Ergänzung zur Veranstaltungshaftpflicht Versicherung sollte der Veranstalter eine separate Elektronikversicherung abschließen.
Elektronikversicherung bietet Schutz
Die Elektronikversicherung versichert alle elektronischen Geräte auf der Veranstaltung, sofern der Veranstalter diese angibt. Versichert sind nämlich nur aufgeführte Geräte und das zum sogenannten Neuwert. Aus diesem Wert ermittelt der Versicherer die Versicherungssumme. Wichtig ist daher, dass der Veranstalter den genauen Wert der Geräte kennt, damit im Schadenfall keine Unterversicherung entsteht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz fremder Personen, durch Kurschluss und Überspannung, durch Brand und Wasser sowie durch Diebstahl. Der Umfang des Versicherungsschutzes variiert dabei unter den Anbietern. Wichtig ist genau auf den versicherten Umfang zu achten. Oft sind Musikveranstaltungen und Rockkonzerte aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass dort besonders viele Schäden zu verzeichnen sind. Die Elektronikversicherung ist in den meisten Fällen ein zusätzlicher Vertrag, den der Veranstalter zur Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen kann. Einige Versicherer bieten einen Zusatzeinschluss des Equipments zur bestehenden Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Hier sollte der Veranstalter jedoch genau prüfen, ob die Höhe der Versicherungssumme ausreicht.