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Veranstalterhaftpflicht / Elektronikversicherung – Allgemeine Infos

Wer eine Veranstaltung plant, sollte auf eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht verzichten, denn ohne entsprechende Versicherung haftet der Veranstalter mit seinem Privatvermögen. FĂŒr Veranstaltungen mit aufwendigem elektronischem Equipment sollte eine zusĂ€tzliche Elektronikversicherung abgeschlossen werden.

Elektronikversicherung

  • sinnvoll fĂŒr Veranstaltungen mit aufwendigem elektronischem Equipment
  • kann als Zusatzversicherung zur Veranstaltungshaftpflicht abgeschlossen werden
  • in manchen Tarifen als Zusatzeinschluss innerhalb der Veranstaltungshaftpflichtversicherung möglich

Versicherungsleistungen Elektronikversicherung

  • versichert sind nur die, in der Police aufgefĂŒhrten GerĂ€te
  • EntschĂ€digung erfolgt zum Neupreis
  • Tipp: vor Abschluss der Versicherung sollte der genaue Wert der zu versichernden GerĂ€te genau bekannt sein

Versicherungsschutz besteht bei

  • SchĂ€den durch FahrlĂ€ssigkeit
  • SchĂ€den unter Vorsatz Dritter
  • SchĂ€den durch Kurzschluss, Brand, Wasser, Überspannung
  • Diebstahl

Musikveranstaltungen, Konzerte

  • in vielen Tarifen vom Versicherungsschutz ausgenommen

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sowie eine zusĂ€tzliche Elektronikversicherung sind fĂŒr die Veranstalter entsprechender Events mehr als ratsam. Die besten Angebote zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung finden Sie bequem mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Diesen erreichen Sie ĂŒber das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Nach der Tarifberechnung kann auf Wunsch eine Versicherung online abgeschlossen werden.

 

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Wer eine Veranstaltung plant, kommt um den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht herum. Denn egal was auf dem Event passiert, er ist in der Veranstalterhaftpflicht. Das bedeutet, dass alle geschĂ€digten Personen gegen ihn SchadenersatzansprĂŒche stellen können. Dabei ist egal, ob sie selbst als Person geschĂ€digt wurden, ob eine Sache beschĂ€digt, zerstört oder abhandengekommen ist oder ob einer Person VermögensschĂ€den entstanden sind. Da auf einer Veranstaltung oft mehrere Hundert Menschen zusammenkommen, kann eine kleine Ursache eine große Wirkung haben. Schnell geht die Schadensumme in die Millionenhöhe. FĂŒr den Veranstalter bedeutet das in den meisten FĂ€llen den finanziellen Ruin. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung schĂŒtzt vor diesen AnsprĂŒchen, denn sie ĂŒbernimmt die Veranstaltungshaftpflicht. Das bedeutet, dass sie SchadenersatzansprĂŒche gegen den Veranstalter befriedigt und unberechtigte AnsprĂŒche abwehrt.

Elektronik extra versichern

Auf einer Veranstaltung befindet sich oft sehr teures Equipment. Bei einem Konzert oder einer Feier sind in den meisten FĂ€llen eine Musikanlage und eine Lichtanlage vorhanden. Auf Kongressen oder VorfĂŒhrungen benötigen die Veranstalter Fernseher, Projektoren und Telefonapparate. Die Liste der elektronischen GerĂ€te ist lang. Je grĂ¶ĂŸer die Veranstaltung ist, desto teurer wird die AusrĂŒstung. Innerhalb der Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind die elektronischen GerĂ€te mitversichert. Die meisten Tarife haben jedoch eine Grenze, bis zu welcher Höhe sie die GerĂ€te erstatten. Das reicht oft nicht aus, denn manchmal kostet die AusrĂŒstung mehrere Tausend Euro. Werden die elektronischen GerĂ€te beschĂ€digt, zerstört oder gestohlen steht der Veranstalter in der Veranstalterhaftpflicht. Reicht die EntschĂ€digung der Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht aus, muss er den Rest aus der eigenen Tasche finanzieren. Und das kann sehr teuer sein. Als ErgĂ€nzung zur Veranstaltungshaftpflicht Versicherung sollte der Veranstalter eine separate Elektronikversicherung abschließen.

Elektronikversicherung bietet Schutz

Die Elektronikversicherung versichert alle elektronischen GerĂ€te auf der Veranstaltung, sofern der Veranstalter diese angibt. Versichert sind nĂ€mlich nur aufgefĂŒhrte GerĂ€te und das zum sogenannten Neuwert. Aus diesem Wert ermittelt der Versicherer die Versicherungssumme. Wichtig ist daher, dass der Veranstalter den genauen Wert der GerĂ€te kennt, damit im Schadenfall keine Unterversicherung entsteht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf SchĂ€den durch FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatz fremder Personen, durch Kurschluss und Überspannung, durch Brand und Wasser sowie durch Diebstahl. Der Umfang des Versicherungsschutzes variiert dabei unter den Anbietern. Wichtig ist genau auf den versicherten Umfang zu achten. Oft sind Musikveranstaltungen und Rockkonzerte aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass dort besonders viele SchĂ€den zu verzeichnen sind. Die Elektronikversicherung ist in den meisten FĂ€llen ein zusĂ€tzlicher Vertrag, den der Veranstalter zur Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen kann. Einige Versicherer bieten einen Zusatzeinschluss des Equipments zur bestehenden Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Hier sollte der Veranstalter jedoch genau prĂŒfen, ob die Höhe der Versicherungssumme ausreicht.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Warum ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung wichtig?
Immer dann, wenn viele Menschen aufeinandertreffen und ausgelassen feiern wollen, besteht auch ein großes Gefahrenrisiko fĂŒr SchĂ€den oder UnfĂ€lle aller Art. FĂŒr diese ist dann im Regelfall der Veranstalter mit seinem gesamten Vermögen haftbar zu machen, was nicht nur eine enorme Umsatzeinbuße bedeuten kann, sondern sogar im schlimmsten Fall zu einem finanziellen Ruin fĂŒhren kann. Denn gerade dann, wenn SchadensersatzansprĂŒche bei einem Personenschaden fĂ€llig werden, können diese auch bis in die Millionenhöhe gehen. GrundsĂ€tzlich ist die Veranstaltungshaftpflicht zwar nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, Ausnahmen jedoch besagen, dass zum Beispiel bei Sportveranstaltungen diese aufgrund eines erhöhten Risikos nicht durchfĂŒhrbar sind, wenn der Veranstalter nicht im Besitz einer Veranstalterhaftpflicht ist. Denn hier ist das Risiko fĂŒr beispielsweise Verletzungen als um einiges höher einzustufen.
Welche Leistungen sind in der Veranstalterhaftpflicht enthalten?
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt im Regelfall alle SchĂ€den aus SachschĂ€den, VermögensschĂ€den sowie PersonenschĂ€den ab. Allerdings sind VermögensschĂ€den nur dann inbegriffen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Person geschehen. Wenn also zum Beispiel ein Gast durch herabstĂŒrzende Aufbauten oder durch ein ungenĂŒgend verlegtes Kabel zu Schaden kommt und daher seinen Beruf fĂŒr die Dauer der Krankheit nicht ausĂŒben kann, dann ist er dazu berechtigt, den Veranstalter fĂŒr seinen Ausfall haftbar zu machen, was ebenfalls fĂŒr einen nötig werdenden Krankenhausaufenthalt zĂ€hlt. Jede Veranstaltungshaftpflicht enthĂ€lt auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese prĂŒft zuerst, ob die geforderten AnsprĂŒche rechtens sind. Denn wenn sich GĂ€ste untereinander einen Schaden zufĂŒgen, wie zum Beispiel durch ein wildes Pogotanzen zu der Musik, dann ist der Veranstalter dafĂŒr nicht haftbar zu machen. In dem Falle werden die AnsprĂŒche mit Hilfe der Versicherung abgewehrt. Weiterhin deckt die Veranstalter Haftpflicht alle Kosten der SchĂ€den ab, die durch das Auf- und Abbauen vom benötigten Equipment entstehen. Dies gilt ebenfalls fĂŒr den Zeitraum der eigentlichen Nutzung. Ebenso zĂ€hlt der Transport der benötigen Utensilien zum Leistungsumfang.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflicht sein?

In der Veranstalterhaftpflichtversicherung, die deutschlandweit gĂŒltig ist, sollte mindestens eine Deckungssumme von 2 Millionen Euro abgesichert werden. Besser jedoch ist es, wenn die Deckungssumme so hoch wie möglich abgeschlossen wird, um nicht den Umstand einer Unterversicherung zu riskieren. Allerdings unterscheiden sich bereits die verschiedenen Anbieter der Veranstalterhaftpflichtversicherung in den Deckungssummen enorm. Wenn sich der Veranstalter bezĂŒglich der Höhe nicht sicher ist, dann kann natĂŒrlich fĂŒr sein spezielles Event eine Beratung erfolgen. Diese ist online wie auch telefonisch möglich.

Veranstaltungshaftpflicht-Tarife im Vergleich