Für Geschäftsleute, die regelmäßig Veranstaltungen planen und durchführen, ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung unerlässlich. Stößt fremden Personen etwas zu oder werden fremde Sachen beschädigt oder zerstört, dann steht der Veranstalter in der Veranstalterhaftpflicht. Das heißt, er haftet mit seinem Privatvermögen für alle Schadenersatzansprüche, die aufgrund Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf ihn zukommen. Der Zeitpunkt des Schadens kann dabei während der Veranstaltung liegen oder während des Auf- und Abbaus. Gerade auf größeren Veranstaltungen befinden sich auf Tausende Menschen. Kommt es dort zu einem Unglück, kann der Schaden viele Millionen Euro kosten. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung sichert den Veranstalter gegen mögliche Schadenersatzansprüche ab. Sie übernimmt die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Außerdem übernimmt die Veranstalterhaftpflicht Versicherung einen Teil der Rechtschutzfunktion, denn sie wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Dazu gehört der Fall, wenn sich zwei Gäste auf einer Veranstaltung streiten. Verletzt sich einer von beiden dabei, hat er keinen Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter, da ihn keine Schuld trifft. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung wird diese Ansprüche abwehren.
Ohne Versicherung keine Veranstaltung
Veranstaltungen sind vielfältig. Darunter fallen Flohmärkte, Ausstellungen, Straßenfeste oder Rockkonzerte. Entsprechend kann eine Veranstaltung auch von verschiedenen Menschen geplant werden. Eine Privatperson kann ein großes Fest organisieren, eine Eventagentur plant im Auftrag der Stadt ein Straßenfest oder ein Unternehmen stellt seine Produkte auf einer Ausstellung aus. Genauso unterschiedlich wie die Veranstalter kann auch der Versicherungsschutz sein. Wichtig ist in erster Linie, dass ein Versicherungsschutz da ist. Eine Privatperson kommt um den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht Versicherung nicht herum. Die meisten Vermieter von Räumlichkeiten oder Plätzen verlangen einen Nachweis darüber. Für manche Veranstaltungen schreibt der Gesetzgeber sogar eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung vor. Unternehmen hingegen besitzen in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sichert ein Unternehmen Schäden ab, die fremden Personen durch die betriebliche Tätigkeit entstehen. Auch die Mitarbeiter genießen während der Arbeit Versicherungsschutz. Nimmt der Betrieb an Veranstaltungen teil, stellt er seine Ware auf Messen aus oder führt er seine Produkte vor, dann fällt das ebenfalls mit unter den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung.
Versicherungen aufeinander abstimmen
Der Versicherungsschutz der Veranstalterhaftpflichtversicherung geht in manchen Bereichen über den der Betriebshaftpflichtversicherung hinaus. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung macht ein zusätzlicher Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht Versicherung daher Sinn. Manche Risiken können jedoch auch als Zusatz in die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden. Ob ein separater Vertrag mit umfangreichen Versicherungsschutz notwendig ist, oder der Einschluss einzelner Sonderrisiken in den bestehenden Vertrag ausreicht, ist letztendlich auch eine Frage des Beitrages. Hier gibt es große Unterschiede unter den einzelnen Anbietern. Entscheidet sich das Unternehmen für den Abschluss einer zusätzlichen Veranstalterhaftpflicht Versicherung, dann kann es bei vielen Anbietern ein Paket zusammen mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Darin sind beide Produkte aufeinander abgestimmt und ergänzen sich optimal.